Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

M. Dispenfationen. 
a) In kirchlichen Angelegenheiken. 
S#. 95. 
(Zum Waisen-Instituts-Fonds.) 
Gestattung nur zweimaligen Aufgebotes verlobter Personen 224 
bis 5 
mur einmaligen Aufgebets 5 
bis 20 
"D der Trauung an demselben Sonntage, wo das letzte 
Aufgebot geschieht. ’ . 29 
bis 10 
- der Trauung außerhalb des Wohnortes oder des 
Geburtsortes eines der Verlobten 1 
einer Haustrauung 2.. 1 
bis 15 
- die Taufe eines neugebornen Kindes über 30 Tage 
hinaus zu verschieben, für jeden weitern Tag — 
(Zum Schullehrer-Witwen-Fiskus.) 
Gestattung der stillen Trauung ohne alles Aufgebot in Roth- 
fa IEIEEIIIIIIIEEIIIEIEIIIIIIT 1 
bis 30 
(Zur Kirchenkasse des Pfarrortes.) 
Gestattung, mehr als vier anwesende Gevattern bitten zu dür- 
fen, für jeden uͤber vier 1 
(Zum Landschul-Fonds.) 
Gestattung der Trauung verwitweter oder geschiedener Ehegatten 
vor Ablauf der Ordnungsfrist, für jeden daran 
fehlenden Monat — 
bis 3 
- der Ehe in verbotenen Graden mit Neffen oder 
Nichten, mit der Bruderswitwe, der Schwester 
oder dem Bruder eines verstorbenen oder geschie- 
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