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dem Hrotokoll= zübrer, sey er Assessor, Attuar, **
gistrator oder Accessit .. . . ..
bei anderen Unterbeboͤrden:
dem Vorstande (Justiz-Amtmann, Stadtrichter, Rent-
amtmann, Superintendent, Land-Dekan) . . . ..
dem Aktuar
einem Archivar, Registrator, Accessisten, Sporteleinneh-
mer, Kopisten..
Nur halbtägige Diäten finden Statt bei allen Er-
peditionen, die mit Einschluß der Hinreise und der Zu-
rückreise innerhalb sechs Stunden beendiget werden.
Anfang und Ende der Reise, wie der Verrichtung
selbst, ist daher immer in dem Protokolle zu bemerken,
widrigenfalls nur ein halber Tag Diäten vergütet wird.
Für Nachtquartier, einschlüssig des Trinkgeldes, sowohl
bei den Kriminal-Gerichten ale bri anderen Unterbehör=
den: dem Vorstande, dem Aktuar oder demjenigen, welcher
dessen Stelle versicht, dnn
Dauert die Abwesenheit zwar über Nacht, doch nicht
über Mittag des andern Tages, so erhöhet sich der
Dicten-Ansotz des vorigen Tages:
1 Thlr. 10 Gr.
für den Vorstanddndndnn — 16
für den Aktuar oder dessen Stellvertreter u — 12
Bei auswärtigen Expeditionen der Kriminal-Gerichte
tritt für das Geschäfts-Lokal, wo nicht übernachtet wird,
eine besondere Vergütung 0nyn .
ein, die jedoch an Einem Tage in derselben Untersuchung
niemals mehr als cin Mal liquidirt werden darf.
Anmerkung 1.
Zu allen aucwärtigen Versteigerungen von Grundstücken, die zusammen nicht über
200 Thaler taxirt sind, ist immer nur Eine Gerichteperson — und zwar bei Groß-
herzoglichen Justiz. Aemtern und Stadtgerichten ein Aktuar — abzuordnen und die
Gerichtsbank durch Zuziehung der Ortsschöffen zu ergänzen.
Wumerkung 2.
In Fällen, no eine Expedition, wenngleich erst am späten Abend begonnen, über
Mitternacht hinaus dauert, döch so, daß noch in derselben Nocht vor 6 Uhr Mor-
gens zurückgekehrt wird, findet ein ganzer Tog Düten Statt, aber keine Vergütung
für Nachtquarlier.