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Vagabunden und Schäblingen, für welche bloß die in Nr. 9 dieses §.
bestimmte Aversional-Gebühr eintritt;
b) wenn der Diener außerhalb des Gerichts-Lokals die ihm vorgesehte
Gerichtsperson begleitet:
für den ganzen gS — Thlr. 10 Gr.
dauert die Expedition nicht über sechs Stunden, nur —. 6
Quartiergeld über Nacht . ...p — - 5
bei Verschickungen in das Ausland, für den Teg — - 16
Kriminalgerichts-Diener und Boten haben nur bei Verschickungen außer-
halb des Bezirkes ihres Gerichtes und in dem Falle unter b Diäten
zu beziehen.
g. 168.
Bei Versteigerungen (ausgenommen die bloß den Ortgerichts-Personen
übertragenen) haben sowohl die Regierungsdiener als die Diener der Unterge-
richte für den Ausruf zu beziehen:
von jedem 100 Thalern des „Gesommterlöses .... — Thlr. 11 Gr.
mindestens jedoch für jeden Ta — — 6 "6
sodann bei Versiegelungen, Inventuren und Auktionen, wenn
die Mobilien von einem Lokal in das andere geschafft, bezüg-
lich besonders geordnet oder vorgelegt werden mussen,
für den halben ag. — 5
für die Anzeige der Uebertretung polizeilicher und finanzieller
Gebote und Verbote, in Fällen, in welchen keine bestimmte
Prämie für den Denunzianten eintritt (§. 2), erhalten se —. 5
g. 164.
Fire Bezüge der Diener aus Gemeinde-Aerarien oder von einzelnen
Personen für gewisse Besorgungen bestehen, da wo sie rechtmäßig hergebracht,
auch fernerhin, nur darf für die Geschafte, wofür solche fire Bezüge herge-
bracht, keine weitere Gebühr angesetzt werden.
Einsammlungen von Geschenken, z. B. Neujahrsgelder und Östereier,
ingleichen die in manchen Orten Statt gefundenen Bezüge der Die-
ner bei Stuprations= oder Erbe-Fällen, wie überhaupt alle nicht
in dem vorstehenden Paragraphen namentlich aufgeführte bishe-
rige Accidenzien der Diener fallen von nun an gänzlich weg und