Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

Paragraph. 
  
r* 
  
Felddeube-Untersuchungena 
Feldmesser- Gebühren ... .... ....... 
Feststellung einer Schulbberechnung (konstitunio laauih) ............ 
Fideikommtß,ErlaubnkßzurErrichtungdeöselben............... 
Fremder Familienname, fremdes Familienwappen, Erlaubniß zu deren 
Annahme. EEEEEEEEEEEEEEELLIELILILILLEILBIIELEIILIIIIIE 
G. 
Gartendeube-Untersuchugeggngngngngg ννν 
Gebuͤhren der Geistlichkeit Gura stolae) ———d 
— der Richter und Schuldheißen, sowie der übrigen Dorkfgerichts- 
Personen und der Gemeindeschreiber, ingleichen der städtischen 
Bezirksvorsteher und der städtischen Polizei-Offizianten 
Geheime Staats-Kanzlei-Gebühren, deren Beibringung 
Gemeindeabgaben, deren Beibringng .. 
Gemeindeschreiber, Gebühren derselben *—sss 
Geometer, siehe Feldmesser. 
Gerichtliche Angelegenheiten unterliegen in der Regel den Sportelansätzen 
Ausnahmen hieron. ##“ 
Gerichtsdiener-Gebühtn ..................... 
Gesinde-Dienstbücher und deren Visiren ............ 
Grundherrliche Gefälle, deren Beibringung . . .. 
5. 
Haftpflicht der Anwälte u. s. w. wegen der Kostrn 
Handlohn, siehe Erbegebühren. 
  
    
  
Ausfertigungen. 
(Auspfaͤndung) . .. .... . ... .. .. . .. . .... .... . ... 
und übernommen 
„F deren Einzeichnung im Hypotheken-Buche und im Re- 
gister über die allgemeinen Vorzugsrecht ... 
Hppotheken, deren Uebertragung auf andere Glänbiger 
— Erneuerung der Eintragung oder Vormer keng derselben 
Hypotheken= Schein s—nee .... 
  
20. 
154. 
25. 
97. 
66. 
157. 
1#1. 
157. 
4. 
5. 
162. 
43. 
181. 
199. 
162. 
19. 
1 6. 
47. 
51—64. 
59. 
62. 
407 
Nummer 
oder Buch- 
stabe des K. 
7 
1—15. 
 
	        
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