Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Verschlusses, die veränderte Versendungsart und die Veranlassuug dazu, auf 
der dritten Seite des Begleitscheins. 
555. 
In den beiden letzteren Fallen des F. 53 hingegen ist zu unterscheiden, Saenn 
ob mit dem Amte, bei welchem, nach §. 51, die Meldung des Vorfalls 810 u7 nnh 
gemacht worden, eine öffentliche Niederlage verbunden ist oder nicht. wrsee 
Befindet sich das Amt an einem Orte mit Niederlage, so wird von dem ve 
selben der Begleitschein in das Begleitschein-Empfangs-Register eingetragen und vrsender 
dieses wiederum durch das Niederlage-Register erledigt. In letzterm erhält die 
ganze, zu dem betreffenden Begleitscheine gehörige Ladung ein eigenes Konto 
als Lagergut unter Privat-Verschluß, worin die, mit neuen Begleitscheinen nach 
und nach erfolgenden Versendungen abgeschrieben werden, und durch welches in 
gewöhnlicher Art nachgewiesen wird, welche Bestimmung die Waaren erhalten 
haben. 
Ist mit dem Amte eine Niederlage nicht verbunden, so wird der Be- 
gleitschein in das Begleitschein = Empfangs-Register eingetragen und unter der 
Eintragung bemerkt: 
„die Ladung ist hier (oder bei N) eingewintert und soll von hier (dort) 
aus nach und nach versendet werden; wie dieses geschehen, wird durch 
die beilicgende besondere An= und Abschreibung nachgewiesen,“ 
wonächst der Begleitschein, mit der nöthigen Erläuterung des Sachverhältnisses 
versehen, an das Ausfertigungsamt zurückgesandt wird (vergleiche S. 70 ff.) 
Durch die vorstehend erwähnte, ganz speziell zu führende An= und Ab- 
schreibung soll nachgewiesen werden, wann und unter welcher Nummer des 
Begleitschein-Ausfertigungs-Registers die einzelnen Posten der Gesammtladung 
mittelst verschiedener neuer Begleitscheine nach und nach weiter abgefertigt 
worden sind. 
ee 
o 56. 
t rledi 
In dem zweiten, oben (F. 52 b) erwähnten Falle, wenn nämlich über zungsans 
Waaren vor Erreichung des Erledigungsamtes ganz oder theilweise anders pef 
er verfuũg 
verfügt wird, ist die gesammte Ladung von dem Amte, bei welchem, nach win.
	        
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