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Urkundlich ist dieses Gesetz von Uns vollzogen und mit Unserem Groß-
herzoglichen Staatsinsiegel bedruckt worden.
So geschehen und gegeben Weimar den 15. Juli 1842.
Carl Friedrich.
Schweitzer.
Gese 6,
die Aufhebung der Herzoglich Sachsen Gothaischen
Gesetze und Verordnungen im Amte Tiefenort
und die Einführung der Alt-Eisenachischen Gesetz-
gebung im Amte Geisa und im Patrimonal-=
Gerichte Wenigentaft betreffend.
II. Höchstem Befehle gemaß bringen wir das dem Kaufmann Enmil
Weithas zu Leipzig in Nachstehendem ertheilte Patent auf einen neu erfunde-
nen Strumpfwirker-Stuhl b#rmit zur öffentlichen Kenntniß.
Weimar den 19. Juli 1842.
Großherzoglich Sächische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
In Folge erhaltenen höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ertheilen wir hierdurch dem Kaufmann Emil Weithas zu Leipzig,
nach Statt gefundenen Erörterungen, auf die ausschlüssige Amwendung eines,
angeblich von Heinrich Beck in Brüssel erfundenen und durch die bei ums nie-
dergelegte Zeichnung und Beschreibung dargestellten Strumpfwirker-Stuhles,
auf welchem gleichzeitig mehre Strumpfwaaren gefertigt werden können, ein
Privilegium für den ganzen Umfang des Großherzogthumes auf die Zeit
bis zum 4. November 1846, dergestalt, daß Niemand dieser Maschine sich zu
bedienen berechtigt seyn soll, ohne zuvor das Recht dazu von dem Privilegien-
Inhaber erlangt zu haben und unter der Bedingung, daß das Privilegium
dann als erloschen zu betrachten ist, wenn nicht die erfolgte Ausführung und
Aufstellung der fraglichen Maschine in hiesigen Landen nachgewiesen seyn sollte.