Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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Urkundlich ist dieses Gesetz von Uns vollzogen und mit Unserem Groß- 
herzoglichen Staatsinsiegel bedruckt worden. 
So geschehen und gegeben Weimar den 15. Juli 1842. 
Carl Friedrich. 
Schweitzer. 
  
Gese 6, 
die Aufhebung der Herzoglich Sachsen Gothaischen 
Gesetze und Verordnungen im Amte Tiefenort 
und die Einführung der Alt-Eisenachischen Gesetz- 
gebung im Amte Geisa und im Patrimonal-= 
Gerichte Wenigentaft betreffend. 
II. Höchstem Befehle gemaß bringen wir das dem Kaufmann Enmil 
Weithas zu Leipzig in Nachstehendem ertheilte Patent auf einen neu erfunde- 
nen Strumpfwirker-Stuhl b#rmit zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar den 19. Juli 1842. 
Großherzoglich Sächische Landes-Direktion. 
F. von Schwendler. 
In Folge erhaltenen höchsten Befehls Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ertheilen wir hierdurch dem Kaufmann Emil Weithas zu Leipzig, 
nach Statt gefundenen Erörterungen, auf die ausschlüssige Amwendung eines, 
angeblich von Heinrich Beck in Brüssel erfundenen und durch die bei ums nie- 
dergelegte Zeichnung und Beschreibung dargestellten Strumpfwirker-Stuhles, 
auf welchem gleichzeitig mehre Strumpfwaaren gefertigt werden können, ein 
Privilegium für den ganzen Umfang des Großherzogthumes auf die Zeit 
bis zum 4. November 1846, dergestalt, daß Niemand dieser Maschine sich zu 
bedienen berechtigt seyn soll, ohne zuvor das Recht dazu von dem Privilegien- 
Inhaber erlangt zu haben und unter der Bedingung, daß das Privilegium 
dann als erloschen zu betrachten ist, wenn nicht die erfolgte Ausführung und 
Aufstellung der fraglichen Maschine in hiesigen Landen nachgewiesen seyn sollte. 
 
	        
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