Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

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E. 
Uebereinfkunft 
zwischen 
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins nebst Braun- 
schweig einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des 
Steuervereins andererseits, 
wegen 
Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs. 
Artikel 1. 
Die unter dem 1. November 1837 abgeschlossene Uebereinkunft zwischen 
Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzog= 
thume Hessen, den zum Thüringenschen Zoll= und Handels-Vereine verbundenen 
Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Hannover, 
Oldenburg und Braunschweig andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen 
Verkehrs, bleibt mit folgenden vom 1. Januar 1842 ab eintretenden Modifi- 
kationen in Kraft. 
Artikel 2. 
Die Verkehrserleichterungen, welche aus der gedachten Uebereinkunft für 
die Unterthanen der zum Zollvereine gehörigen Staaten hervorgehen, kommen 
vom 1. Januar 1842 ab auch den Einwohnern der mit diesem Tage in den 
Zollverein tretenden Herzoglich Braunschweigschen Hauptlande und der densel- 
ben in Beziehung auf die Zoll= und Steuer-Erhebung angeschlossenen Preußi- 
schen und Hannoverschen Gebietstheile, nämlich der Preußischen Ortschaften 
Wolfsburg, Heßlingen und Hehlingen und der angeschlossenen Theile des Han- 
noverschen Amtes Fallersleben, ferner des Königlich Preußischen Dorfes Roc- 
lum, sowie künftig auch den Einwohnern derjenigen Länder oder Gebietstheile 
zu Statten, welche dem Zollvereine noch angeschlossen werden sollten, wogegen 
von gleichem Zeitpunkte ab die in jener Uebereinkunft für den Steuerverein 
stipulirten Verkehrserleichterungen auf das Herzogthum Braunschweig nur in 
der Beschränkung auf dessen Harz= und Weser-Distrikt und die übrigen bei 
dem Steuervereine verbleibenden Herzoglichen Gebietstheile, nämlich das Amt 
Thbedinghausen, die Ortschaften Bodenburg und Oestrum und die Dörfer Öst- 
haringen und Oelsburg, sowie auf die Hannover-Bräunschweigschen Kommu- 
nion-Besitzungen Anwendung finden. 
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