Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Uegierungs- Blatt 
Großhe'rogehum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 29. NRovember 1843. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, werd'n 
die nachstehenden neuen Gesetze für die Studirenden der Gesammt-Akademie 
in Jena andurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 17. November 1343. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Ge se 6 e 
für die Studirenden der Gesammt-Akademie in Jena. 
Erster Whschnitt. 
Erwerb des akademischen Bürgerrechts. 
es 
Das akademische Bürgerrecht für Studirende wird erlangt durch die 
Immatrikulation. 
### 2. 
Die Immatrikulation geschieht durch eigenhändige Einzeichnung des Na- 
mens, Vaterlandes, Geburtsortes und Studiumo in das Album der Univer- 
22
	        
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