Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

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c) Muster und Waarenproben in Briefen, oder den Briefen angehaͤngt, 
wenn sie als solche kenntlich sind und der Brief ohne die Probe nicht 
über 1 Loth (24 Hektas) wiegt, werden zusammen gewogen und zah- 
len bis zum Gewichte von 13 Loth (4 Hektas) nur das einfache Brief- 
Porto, bei schwererem Gewichte aber nur die Hälfte des auf ihr 
Gewicht fallenden Brief-Porto's; 
d) rekommandirte Briefe zahlen nur das gewöhnliche Brief-Porko; 
I der zu einer Packet= oder Geld-Sendung gehörige Addreß-Brief wird 
bis zum Gewichte von 3 Loth (21 Hektas) nicht besonders tarirtz wiegt 
ein solcher Brief mehr, so wird vom Mehrgewichte bis zu 4 Loth die 
Brief-Tore erhoben. Die über 4 Loth schweren Addreß-Briefe zu Fahr- 
post-Stücken sind nach der Päckerei-Taxe zu tariren, insofern de- 
ren Inhalt nicht als Dokumente deklarirt ist, in welchem Falle die 
Dokumenten-Taxe Anwendung findet. (Vergl. unten 5, c.) 
DHas Fahrpost-Porto betreffend. 
5) Zu Berechnung des beiderseitigen Fahrpost-Porto's bei den gemein- 
schaftlichen Chartenschlüssen gelten für den Königlich Sächsischen Porto-Antheil 
die Bestimmungen der Königlich Sachsischen Post-Tar-Ordnung, für den Fürst- 
lich Thurn= und Taxis'schen Porto-Antheil aber die nachstehenden Bestim- 
mungen: 
Zur Päckerei- Taxe. 
a) Päckereien aller Art, mit Einschluß der Bücher, Viktualien, Akten, 
Kleidungsstücke und Reise-Effekten, werden nach der Tare für Packe- 
reien taxirt, wenn für den angegebenen Werth eines Poststücks nach 
dem Geld-Tarife nicht ein höheres Porto ausfällt, oder wenn das 
Packet, seinem Inhalte nach, nicht der Dokumenten-Tare unterliegt. 
Für die mittelst der Chartenschlüsse zwischen Leipzig einer= und Eisenach 
andererseits befördert werdenden Büchersendungen bestehen ausnahms- 
weise besondere Taxen. 
b) Die Lothe über die Pfundezahl hinaus, bis mit 16 Loth, werden 
nicht, über 16 Loth aber für ein Pfund gerechnet. 
I%) Vertritt ein Packet den zu einer andern Fahrpost-Sendung erforderli- 
chen Addreß-Brief, so wird solches nach der Päckerei-Tare besonders 
tarirt, wofern es nicht, nach dem angegebenen Inhalte, einer andern 
Taxe zu unterwerfen ist.
	        
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