thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Artikel  XII.

Für  den  Fall  der  Abtretung  des  Preußischen  Eisenbahnbesitzes  an  das
Deutsche  Reich  soll  es  der  Königlich  Preußischen  Regierung  freistehen,  auch  die
aus  diesem  Vertrage  erworbenen  Rechte  und  Pflichten  auf  das  Reich  mit  zu
übertragen.

Artikel  XIII.

Gegenwärtiger  Vertrag  soll  beiderseits  zur  landesherrlichen  Genehmigung
vorgelegt  werden,  die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  soll  im  Wege  des
Schriftwechsels  erfolgen.

Zur  Beglaubigung  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  denselben  unterzeichnet
und  besiegelt.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  30.  Januar  1895.

(L.  S.)  Dr.  Micke.  (L.  S.)  Hauthal.
(L.  S.)  Lehmann.

Der  vorstehende  Staatsvertrag  ist  ratifizirt  worden,  und  die  Auswechselung
der  Ratifikationsurkunden  hat  am  25.  Mai  1895  stattgefunden.

(Nr.  9750.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Blankenheim,  Düren,  Erkelenz,
Gemünd,  Heinsberg,  Montjoie,  Bonn,  Euskirchen,  Hennef,  Siegburg,
Adenau,  Kirchberg,  Mayen,  Simmern,  Bergheim,  München  Gladbach,
Grevenbroich,  Neuß,  Gerresheim,  Mettmann,  Elberfeld,  Baumholder,  Daun,
Hillesheim,  Waxweiler,  Prüm,  Perl,  Wadern,  Bitburg  und  Rhaunen.
Vom  24.  Juni  1895.

A#  Grund  des  §.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  JZwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  §.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Blankenheim  gehörige  Gemeinde
Marmagen,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Düren  gehörigen  Gemeinden  Eschweiler
über  Feld  und  Müddersheim,
(Xr.  ö749—9750)