Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

  
  
  
  
  
Seite des Nr. der 
Luha it#. Regierungs= Bekannt- 
lattes machung. 
Holzlesen. Die Erlaubniß zu solchem soll immer nur auf Ein 
Jahr gegeben und nur auf diese Dauer zur Strafe entzogen werden 31. III. 
Hölsenfruchte. Die von denselben zu entrichtenden Durchgangszallee 17. — 
J. 
Inkulpate#n, deren Auslieferung an die Behörden auswärtiger 
Staaaaueurnrnn . 18. l. 
Z. 
Vagdgerechtsame und Juris diktions · Gerechtsame. Re- 
zeß vom 21. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und 
dem Herzogthume Sachsen-Meiningen, Behufs der Purifikation der 
beiderseitigen Gebiete durch gegenseitige Ueberweisung der Jagd- und 
Jurisdiktions. Gerechtseeernnn ....... .. .. .. 94 -101. — 
F•—#e##a — Universität — a) dritter Nachtrag zu des Gesetzen für veß 36. II. 
doselbst Studirenden, b) neue Gesetze für diese 1111—157— 
+K. 
Kaltennordheim. Gesetz vom 8. September gegen den Wild- 
diebstahl auf den Jagd-Revierrn des Jestigamts-Dezirers Kalten- 
nordhden:: 105. — 
Kaninchen — wilde — gehoͤren zu den jagdbaren Ahieren der 
ander-IIan...........-........................·......... 104. IV. 
Kaulsdorf. Zwischen diesem Orte und dem Gebiete des Zoll- 
vereins findet ein voͤllig freier Verkehr mit Branntwein Statt, ohne . 
Erhebung und Rückvergütung einer Abgabe bei dem Uebergange 80. — 
Korrespondenz-Verkehr. Bestimmungen hierüber nebst Porto= 
Taren: '- 
a) nach dem Königreiche Sachsen und aus demselben „ 1—8. — 
) zwischen dem Großherzogthume und den Keisert. Königl. * II. 
reichischen Staafteeeerernen. 39. — 
Kosten, unbeibringlichkeit derselben .. . ... ...................... 17217,3. 
Kostenerstattung in Untersuchungssachen. Erläuterung der hier- C 
über mit Sachsen= Altenburg bestehenden Konvention: 1568. — 
Kurförstenthum Hessen. Uebereinkunft mit demselben über 
mehre Gegenstände der Strafrechtspflegenn 108— 110. III. 
. 
Landesgrenzen, deren Sicherstellung gegenüber dem Herzogthume 
Sachsen-Meininggen ........................... 81—93.7— 
 
	        
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