Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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exportirtem Biere haben außer der gesetzlichen Defraudations -Strafe den Ver- 
lust des Ausfuhre-Benefiziums zur Folge. 
Weimar den 12. April 1844. 
Großherzoglich Schmsches Lanschafes. Kollegium. 
K. Hufeland. 
Muster A. 
Anmeldung zur Bierausfuhre. 
Der unterzeichnete Bierbrauer Friedrich Herrmann meldet hiermit dem 
Großherzoglichen Malzaufschlags-Amte in ÖOstheim, daß er beabsichtiget, das 
nach Gebinden und Menge nachstehend näher deklarirte inlandische Bier inner- 
halb der nächsten sechs Tage in das Gebiet des Thüringischen Zoll= und 
Handels-Vereins auszuführen, und trägt darauf an, ihm nach erfolgter Ausfuhre 
und auf dem Grunde der dießfallsigen Ausgangs= und beziehungsweise Eingangs- 
Bescheinigung die angeordnete Rückvergütung des Malzaufschlags zu gewähren. 
  
Name des Versenders. 
  
Revisions-Befund 
  
  
  
Mark und Menge des in . . 
VII-Irrunde Nummer der aen g der Uebergangsstelle und EN—]Ie 
einzelnen efindlichen Grenz-Zollbehörde. 
Empfängers. Gebinde. Biere 5 b 
Gottfried Müller ind 361. 180. Einhundert und achtzig Maß. 
Kaltennordheim. 1 192. Einhundert und zwei und neunzig Maß. 
Zusammen 372. Im Ganzen 
Dreihundert zwei und siebenzig Maß. 
  
  
Die Richtigkeit der vorstehenden Ermit- 
telung bescheiniget 
Fladungen den 1843. 
Unterschrift. 
  
  
Ostheim den 7. Mai 1848. 
Friedrich Herrmann. 
Gesehen Ostheim den 8. Mai 1843. 
Großherzogl. Sachsisches Malzaufschlags-Amt. 
unterschrift des Malzaufschlags-Einnehmers.