Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Regierungs-BGlatt 
Sachsen Weimar- Eisenach. 
— — — — — — — — 
Nummer 8. Weimar. 6. Juli 184. 
..... — — — — — — — — — 
  
  
  
   
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen der Krone Preußen, dem Großherzogthume Sachsen- 
Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen -Coburg und Gotha am 
19. April d. J. zu Berlin ein Vertrag, die Ausführung der Thüringischen 
Eisenbahn betreffend, abgeschlossen worden ist und die hierüber ausgefertigten 
Ratifikations-Urkunden zu Berlin am 4. d. M. ausgewechselt worden sind: 
so wird dieser Vertrag nebst dem dazu gehörigen Statute der Thüringischen 
Eisenbahn-Gesellschaft und dem in jenem Vertrage angezogenen und in Anse- 
hung mehrer Vorschriften für die Thüringische Eisenbahn angenommenen Kö- 
niglich Preußischen Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. Novem- 
ber 1838 mit Zustimmung des getreuen Landtages zur Nachachtung für alle 
Großherzogliche Behörden und Unterthanen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 6. Juli 1844. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der auswärtigen Ungelegenheiten. 
Schweitzer. 
11