Regierungs-BGlatt
Sachsen Weimar- Eisenach.
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Nummer 8. Weimar. 6. Juli 184.
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Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem zwischen der Krone Preußen, dem Großherzogthume Sachsen-
Weimar-Eisenach und dem Herzogthume Sachsen -Coburg und Gotha am
19. April d. J. zu Berlin ein Vertrag, die Ausführung der Thüringischen
Eisenbahn betreffend, abgeschlossen worden ist und die hierüber ausgefertigten
Ratifikations-Urkunden zu Berlin am 4. d. M. ausgewechselt worden sind:
so wird dieser Vertrag nebst dem dazu gehörigen Statute der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft und dem in jenem Vertrage angezogenen und in Anse-
hung mehrer Vorschriften für die Thüringische Eisenbahn angenommenen Kö-
niglich Preußischen Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. Novem-
ber 1838 mit Zustimmung des getreuen Landtages zur Nachachtung für alle
Großherzogliche Behörden und Unterthanen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 6. Juli 1844.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der auswärtigen Ungelegenheiten.
Schweitzer.
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