Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Verordunng 
über die Verwaltung und die Verwendung des Schleusinger Stipen- 
diums auf dem Gymnasium zu Weimar. 
Nachdem durch einen zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der 
Königlich Preußischen Staatsregierung unter'm 13. Oktober 1824 abgeschlos- 
senen Vertrag über das Verhältniß beider Staatsregierungen zu dem sonst 
Gräflich Hennebergischen Gymnasium in Schleusingen Folgendes neu geordnet 
worden war: · 
„Die Koͤniglich Preußische Regierung uͤbernimmt fuͤr die Zukunft die 
Bezahlung derjenigen 164 fl. 9 gr. 217 pf., geschrieben Einhundert 
vier und sechzig Gulden neun Groschen 217 pf., welche die Großher- 
zoglich Weimarische Regierung dem von dem Grafen Georg Ernst zu 
Henneberg im Jahre 1577 gegründeten Landschulkasten zu Schleusingen 
zum Besten des Gymnasiums daselbst jährlich receßmäßig entrichtet hat, 
und verspricht, der Großherzoglich Weimarischen Regierung Beiträge, 
es seyen ordentliche oder außerordentliche, in Beziehung auf dieses 
Gymnasium hinführo niemals anzusinnen, wogegen die Großherzoglich 
Weimarische Regierung der Königlich Preußischen Regierung alle bisher 
über gedachtes Gymnasium aucgeübte Compatronats-Rechte förmlich 
abtritt, das ihr biöher zugestandene Recht, drei Koststellen bei dem 
mit dem Gymnasium verbundenen Convictorio zu besetzen, auf zwei 
derselben beschrankt und auf die dritte Verzicht leistet;“ 
nachdem hiernächst durch ein höchstes Reskript vom 19. Oktober 1824, mit 
Räcksicht auf die frühere Observanz, wonach von den drei sonst der Verfügung 
der Großherzoglichen Staatsregierung überlassenen Freistellen auf dem Gymna- 
sium zu Schleusingen zwei für Gymnasiasten aus den Hennebergischen Gebiets- 
theilen des Fürstenthumes Eisenach und eine für Gymnasiasten aus den Hen- 
nebergischen Gebietstheilen des Fürstenthumes Weimar bestimmt waren, fest- 
gesetzt worden war,“ 
„daß die verbleibenden zwei Freistellen bei dem Schleusinger Gymnasium 
zur alleinigen Disposition des Ober-Konsistoriums zu Eisenach für Gym- 
nasiasten der Hennebergischen Lande seines Bereichs gestellt seyn, daß 
dagegen die künftig nicht mehr aus der Großherzoglichen Kammerkasse 
an den Landschulkasten zu Schleusingen zu zahlenden 164 fl. 9 gr. 
211 pf. Fränkisch jährlich zur Unterstützung bedürftiger und würdiger 
Unterthanensöhne aus dem Hennebergischen des Weimarischen Re-
	        
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