Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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schweigsche Regierung, vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen den frag- 
lichen Braunschweigschen Landestheilen und dem Gebiete des Steuervereins, die- 
jenigen Maßregeln zu ergreifen, welche erforderlich sind, damit nicht die Ein- 
künfte des Steuervereins durch die Einführung oder Anhäufung geringer verab- 
gabter Waarenvorräthe beeinträchtigt werden. 
So geschehen, Braunschweig am 16. Oktober 1845. 
D. Otto Carl Franz Joseph 
G Godebard Klenze. Gausust von Gieyso. 
G Franz Georg Carl Albrecht. 
V. 
nebereinkunft 
zwischen 
Hannover und Braunschweig, 
die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden indirekten Abgaben 
betreffend. 
Artikel 1. 
Vorbehältlich der, beiden kontrahirenden Staaten in dem Kommunion-Gebiete 
zustehenden Hoheitsrechte werden angeschlossen: 
I. dem Steuervereine: 
n) die K ion-Okergemeinde mit der Frau-Marien-Saigerhütte, der 
Goldscheidungshütte, der Messinghütte, dem Kupferhammer und den 
übrigen dazu gehörigen Werken und Anlagen, 
b) das Kommunion-Gebiet bei dem Rammelsberge, 
c) das Zehntgebäude und der Vitriolhof zu Goslar, 
d) die Stollenwohnungen in der Feldmark Goslar; 
II. dem Zollvereine: 
au) die Saline Juliushalle bei Harzburg, 
b) die s. g. Langelsheimer Hütten in dem von Goslar nach Langelsheim 
ziehenden Thale, insbesondere die Frau-Sophienhütte, die Pottaschen 
hütte, die Herzog-Julius-Silberhütte und die Schwefelhütte,
	        
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