Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Bockenheim, Hanau und Nauheim, auf den Maximal-Satz von 5 
Sgr. für den einfachen Brief herabgesetzt werden, insofern das Porto 
zeither mehr betragen hat. 
Ferner werden die Meilenzahlen zur Berechnung des Fahrpost-Portos 
nach und au5 dem Kurfürstenthume Hessen (ausschlüssig Brotteroda, Her- 
renbreitungen und Schmalkalden), dem Großherzogthume Hessen, dem 
Herzogthume Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, der freien Stadt 
Frankfurt und den Lippischen Fürstenthümern 
von und nach Auma um 7 Meilen, 
NeustadtaO. um 5 Meilen, 
-Triptis um 6 Meilen, 
Weida um 6 Meilen 
von dem namlichen Zeitpunkte an verkürzt, so daß das Fahrpost-Porto als- 
dann nur auf die verbleibenden verkürzten Meilenzahlen erhoben werden wird. 
Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Weimar am 1. April 1846. 
Großherzoglich Sächüsche Sber-Vostinspektion. 
von Mot#.
	        
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