Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uur das 
Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 11. Weimar. 28. April 1847. 
  
  
  
Bekanutmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
mit landstandischer Zustimmung ertheilte Patent, das Gesetz über die Bestrafung 
der Beschädiger der Eisenbahn-Anlagen betreffend, zur Nachachtung hierdurch 
öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 21. April 1847. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Mandelsloh. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
thun kund und zu wissen, daß die zum Landtage versammelten getreuen Stände 
des Großherzogthumes in einer unterthänigsten Erklärungsschrift vom 8. d. M. 
zu dem provisorischen Gesetze vom 13. November 1846, die Bestrafung der 
Beschadiger der Eisenbahn= Anlagen betreffend, durchgängig ihre Zustimmung 
ertheilt haben; und verordnen und befehlen demnach wiederholt, daß gedachtem 
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