üegierungs - Blatt
Großherzogthu m
Sachsen-Weimar-Eisenach.
RNummer 17. Weimar. 16. Juni 1847.
Bekanntmachung.
Auf höchsten Befehl seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird
das nachstehende Gesetz vom 8. d. M. über den Eingangs-Zoll von Oel in
Fassern hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. Juni 1847.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. ꝛc.
In Uebereinstimmung mit den Regierungen sämmtlicher Zollvereinsstaaten
und unter im Voraus ertheilter ständischer Zustimmung verordnen Wir hierdurch:
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