3
II. Da die Wahlzeit der bisherigen Landtagsabgeordneten und Stellver-
treter mit Ausnahme des Landmarschalls, des Herrn Georg Ferdinand Fried-
rich Johann Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach, Ercellenz, mit dem nachsten
ordentlichen Landtage zu Ende geht: so sind in Gemäßheit des Grundgesetzes
über die landständische Verfassung neue Wahlen vorgenommen und hierbei im
Bezirke der Großherzoglichen Landesregierung allhier
I. im Stande der Rittergutsbesitzer und zwar:
a) für die ehemaligen Reichsritter:
Herr Albert Friedrich Wilhelm Carl Freiherr von Boyneburg-Lengs-
feld auf Weilar, Kurfürstlich Hessischer Major a. D. und Herzogl.
Nassauischer Kammerherr, zum Abgeordneten,
Herr Ludwig Wilhelm Freiherr von Boyneburg-Lengsfeld auf Weilar,
Großherzoglich Sächsischer Kammerherr zu Eisenach, zum Stell-
vertreterz
b) für die übrigen Rittergutsbesitzer:
Herr August Friedrich von Boyneburgk auf Stedtfeld, Großherzoglich
Badenscher Kammerherr und Domainen-Rath zu Stedtfeld, zum
Abgeordneten,
Herr Carl von Kutzleben auf Spichra, zu Willershausen, zum
Stellvertreter,
Herr Ludwig Treusch von Buttlar auf Creuzburg, Fürstlich Hohen-
zollern-Sigmaringenscher Hofmarschall zu Sigmaringen, zum Stell-
vertreter des Landmarschalls;
II. im Stande der Bürger und zwar:
a) für die Stadt Eisenach:
Oscar von Wydenbrugk allhier, Doktor der Rechte und Amts-
Advokat, zum Abgeordneten,
Christian Gottlieb Hohmann, Kaufmann allhier, zum Stellver-
treterz
b) für die Stadte Geisa, Lengsfeld und OÖstheim:
August Märker zu Lengsfeld, zum Abgeor dneten,
Johann Gottlieb Lörzel, Bürgermeister zu Ostheim, zum Stell-
vertreterz;