Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Uur da 5 
Uegierungs Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
      
Nummer 34. Weimar. 29. Dezember 1827. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, bringt 
das unterzeichnete Großherzogliche Staat?-Ministerium, Departement der Finan- 
zen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß 
1) bis zur anderweiten Vereinbarung über einen neuen Zoll-Tarif von 
den auf der oberschlesischen Eisenbadn über Myslowitz ein= und links der 
Oder, oder durch die Odermündungen au5gehenden, ingleichen von den in 
umgekebrter Richtung transitirenden Waaren einstweilen nur der geringere 
Zollsatz von zehen Silbergroschen für den Zentner, (dritte Abtheilung, A#b- 
schnitt II, A des Vereins-golltarifs für die Jahre 1843) außerdem aber auch 
2) von Gütern, welche unter Mitbenutzung der Eisenbahn, sey es bei 
dem Eingange oder dem Auêgange innerhalb der Grenzstrecke zwischen Mys- 
lowitz und Oderberg unmittelbar transitiren, fortan nur ein ermaßigter 
Durchgangszoll von drei Pfennigen für den Zollzentner zur Erhebung kom- 
men wird, während der Durchgangszoll für Vieh und zwar für Pferde und 
Rindvieh — mit Ausschluß von Kälbern — auf einen Silbergroschen 
vom Stück, für Kälber, Schweine und Schaafe aber auf drei Pfennige 
vom Stück, bestimmt worden ist. 
Weimar am 10. Dezember 1847. 
Großherzoglich Sächüsches Staa#ts-Winisterium, 
DOepartement der Mö#uanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
52 
         
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.