Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

28 
II. Nachdem die Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden sich 
bewogen gefunden haben, an ihren Grenzen gegen Frankreich und die Schweiz 
Getreide und andere Nahrungsstoffe mit einem Ausgangszolle zu belegen, so 
ist es, mit Rücksicht auf die dermalige Höhe der Getreidepreise in einigen 
Theilen der Preußischen Rhein-Provinz von der Koöniglich Preußischen Re- 
gierung angemessen befunden worden, jene Maßregel auch auf die Preußische 
Grenze gegen Frankreich, soweit die Ausfuhr zu Lande erfolgt, auszudehnen. 
Dem gemäß sind Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlen- 
Fabrikate bei der Ausfuhr über die Zollvereins-Grenze von Perl an der Mo- 
sel in Preußen bis Pfronten in Bayern, beide Punkte einschlüssig, — in 
Preußen, soweit die Ausfuhr zu Lande Statt findet — bis auf Weiteres ei- 
nem Ausgangszolle von 25 Prozent des durchschnittlichen Werthes unterworfen. 
Die hiernach bei den Preußischen Zollämtern zur Erhebung kommenden 
Ausgangs-Zollsätze sind für jetzt: 
a) für Weizen und Hülsensrüchte vom Preußischen 
Scheffel aa1 Thlr. — Sgr. 
b) für Roggen und andere nicht besonders genannte Ge- 
treidearten vom Preußischen Scheffel aafß.. — 20 
) für Gerste vom Preußischen Scheffel aafsf — 16 
d) für Hafer vom Preußischen Scheffel auaaf — 9. 
e) fuͤr Mehl und andere Mühlen-Fabrikate vom Zoll= 
zentner auu.. 11 221 
festgesetzt, was für die mit dem Königreiche Preußen in engerer Zollvereinigung 
stehenden Großherzoglich Sächsischen Aemter Allstedt und Oldisleben, unter 
Hinweisung auf §.§. 33—35 der Zollordnung vom 1. Mai 1838, hierdurch 
zur Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Weimar am 8. Jannar 1847. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.