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Jn ha t. gele,een
3) Verordnung zu Bestreitung deren Kosten nebst Aueschreiben einen. —
mattikelmäßigeallmlage.........................«.. 282. III.
Siehe auch Parlament.
Reichsverweser — Erzberzog Johann von Oesterreich, Kaiserliche 210. —
Hoheit — dessen Wahl und dessen Aufrufe an das deutsche Volk) 239. l.
und die Regierungen des deutschen Bundesstaates............... . 243 350 —
Muhestörungen in der Haupt- und Residenz-Stadt Weimar. ..... 33. 36.. —
S.
Salzstener, deren beabsichtigte Verminderung oder Aufhebung 42. III.
Schießen — unbefugtes — verboten ................... 81—84—
Schifffahrtsvertrag mit Neapel.
Siehe Neapel.
Schleufingen. Post-Kurs zwischen hier und Ilmena 58. II.
Schullehrer. Gesetz über die Haftpsucht der Gemeinden für die Be-
züge jener an Zinsen, Zehnten und anderen Abgaben 164. —
Schulstuben. Gesetz uͤber deren Verheitzung . . .. .. .. . .. . ..... . ... 357-359 —
Schwarz, Fabrikant zu Schleusingen. Privileg zu Fertigung u. 12,
wendung einer eigenthümlichen Schnell-Methode für Doppelwebestühl14. II.
Schweitzer, D. jur., Staats-Minister und wirkl. Geheimrath; dessen
Dienstemlassung auf Ansuhen 35. —
238. III
Schwurgerichte. Gesetz über die Bestrafung politischer Vergehen, 247.266 —
gegründet auf ein öffentlich= mündliches Verfahren mit Schwurgerichten 282. II.
319. —
Sirop. Gesetz uͤber die Zoll- und Steuer-Saͤtze von demselben auf
die Zeit vom 1. September 1848 bis dahin 181110 185. I.
Soldaten. Die Abschaffung der körperlichen Zuchtigung derselben betr. 183. —.
Sparkassen zu Allstedt und zu Apolda erhalten die Rechte einer mil- 242. —
den Stiftung ........ .»..................................... 183. I.
Sportelgesetz allgemeines — für die Gerichté- und Verwaltungs=
Behörden vom 1. Dezember 1840. Nachtrag zu demselben vom
1. J1li 1815838583838888 191-209. —
Staatsdiener — angestellte oder noch anzustellende oder zu versetzende
— sind verbunden, der ihnen ertheilten neuen Bestimmung nachzukommen 84. —
Staatsdienst, dessen Umgestaltung und die Kandidaten zu demsel-
ben ber. EEIIIIEIIIIIIIII 216. II.