Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
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Jnhalt. * 
Staatskassen. Gesetz uber die Zwangszahlungen an dieselben in 
Kassenanwelsungen ..“.. AA1 70. — 
Staats-Ministerium — Großherzogliches —: 
1) Personal-Veränderungen in demselben .. .. . ...... .. . . .. . .. 35. — 
2) Erklrungen über mehre an dasselbe gerichtete Engaben ... . .. ... 215. I. 
3) Die bei demselben mittelst Berichte oder Subnotationen eingereich- 
ten Akten und Anfugen sind genau zu verzeichgen 218. V. 
4) Die Form der Berichte und Gesuche an dasselbe bett. .... . . ... 218. V. 
Staatsschuld-rkunden auf den Inhaber lautende, außer Kurs 
gesebte; deren Inkurs-Setung nicht nur von dem Patrimonial-Amte 
bLengöfeld und dem akademischen Syndikats-Gerichte zu Jena, sondern 
auch von beiden Landesregierungen und sämmtlichen Justiz-Aemtern 30. III. U. 
und Stadtgericheen .......... 360. — 
Stadbtordnung für Weimar vom J. 1838; deren Abänderung 36. — 
Stellvertretung durch Andere ist den Militär-Dienstpflichtigen nicht 
mehr gestattte «..................·............... 352 — 
Steuergesevgebuug.DiebeabsichtigteRevifondckfelbenbetr...42. — 
Stiftung — milde. — Die Rechte einer solchen erhalten: 
1) der Unterstuͤtzungs- und Hülfs-Verein der Arbeiter zu Weimar. IV. 
2) eine Schenkung des Hauptmannes Beyer von 4000 Thalern an 
die Armen des Amtes bengsfeddd · 29. II. 
3) die zu Ehren des geheimen Konsistorial-Rathes 0. Horn zu Wei- 
mar geschehene Stiftung für Volkéschulleher 290. — 
4) der Luther-Verein zu Apolda.... . . ....... . . .. .. 40. I1 
5) die Sparkassen zu Allstedt und zu Apoldaa (1 - 
6) das von Witzlebensche Frauleinstift zu Ilmenau .... ........ 40. l. 
Störungen der oͤffentlichen Ruhe in Weimar ........... .. ..... ... 33. 36. — 
Strafen wegen aller bis zum 19. März 1848 begangenen Uebertre- 
tungen des Gesetzes vom 10. November 1840 zum Schutze der Hol- 
zungen, Baumpflanzungen, Felder und Gärten sind erlossen und die 39. — 
diesfalls eingeleiteten Untersuchungen niedergeschlagen «.......... 77. l. 
Siehe auch Amnestie. 
Strafgesetzbuch vom 5. April 1839; dessen fernere Geltung. 237. II. 
Strafprozeß-Verfahren — bieheriges — das Ungenügende und 
238. III. 
  
Unzeitgemäße desselben bttrrr .. . 
. Siehe auch Schwurgerichte.