Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
Seite des JNr. der 
Jnbalt. gtnn vinn 
Vergehen — geringere, gegen die polizeilichen Vorschriften — Patent 
und Erlaß zu deren Begegnung, hell Abschaffung der körperlichen Züch.-81834. 
tigung für sochhhe ... ..... 183. — 
Verheitzung der Schulstuben. Geseh daruͤber. §357-359 — 
Verordnungen. 
Siehe Regierungs-Blatt und Meichsgesetze. 
Volksbewaffnung — allgemeine —: 
1) deren Errichtung und weitere Ausbildung unter einem Central-Ko- 
mité, dessen Vorsitz Se. Königliche Hoheit, der Erbgroßherzog über- 34. — 
nommen hat. ...... . .... ....................·.... «......... 78. ll. 
2)Gesetzüberdieselbe..................... ........ 43· — 
3) deren Einschreiten bei Exzessen ................ ......... 217. IV. 
Volksversammlungen. Bestrafung von Verbrechen in denselben?46. — 
Volksvertreter und deren Stellvertreter zum konstituirenden deutschen 
Parlamente: 
H 34. — 
1) Gesetz und Ministerial-Bekanntmachungen im Betreff deren Wahl 551 5. — 
60. — 
2) Bestimmung der Bohltreise und Instruktion zur Wahl der Volks- 
vertreter .... .... .... . . .. . . ... ...... .... .... .. . .... 62—6555.,.— 
Volksvertreter zum Landtage des Großherzogthumes: 
1) Gesetz über deren WihHHrrrrll. 325.333Z— 
2) Verzeichniß der 41 Wahlbezirke und der hierzu gehörigen Ortschaften 34-344 
3) Musler zu einer Liste der Wählerr 341. — 
4) Anordnung einer neuen Wahl derselben und Ernennung der Wahl- 
bezirks-Behöbördddeeeeeenn 355. I. 
W. 
Waaren — einige ausländische — Gesetz wecqen Erhebung von Zu- 
schlagszöllen von densellen: 231-2331. 
Wahlgesetze für die Volksvertreter zum deutschen Parlamente und 
zum Landtage des Großherzogthumes. 
Siehe Bolksvertreter. 
Watzdorf, von, D. jur., Stoats-Minster und wirkl. Geheimrath. 
Uebertragung der Leitung des Staats-Ministeriim 35. — 
Webestühle, doppelte, eigenthümliche Schnell-Methode für diselben. 
Privileg zu Fertigung und Anwendung für den Fabrikanten Schwarz) 
zuSchleusingen.....,......................................... 214. II. 
  
 
	        
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