Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

217 
wird, so steht eine Verminderung der Zahl der Staatsbeamten für die Zu- 
kunft in Aussicht. « 
Es ist daher bei der bedeutenden Anzahl der schon vorhandenen Kandi- 
daten für den Sctaatsdienst zu besorgen, daß ein großes Mißverhältniß zwischen 
der Zahl der zu besebenden Stellen und der Zahl derer, welche Anstellung 
suchen, für längere Zeit eintreten wird, und es sieht sich desbalb das unter- 
zeichnete Ministerium veranlaßt, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, 
daß denen, welche sich dermalen durch ihre Studien zum Staatsdienste vorzu- 
bereiten beabsichtigen, keine Aussicht auf eine Anstellung im Großherzogthume 
gewährt werden kann, wenn sie sich nicht durch besondere Befahigung und vor- 
zügliche Kenntnisse auszeichnen. 
Weimar am 5. August 1848. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm. 
von Watzdorf. 
III. Nachdem dem Herzoglich Sachsen Meiningenschen Steueramte 
in Gräfenthal die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Waa- 
ren, welche ihrer Gattung nach der Uebergangsabgabe unterliegen, ertheilt 
worden ist: so wird solches mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 
15. Oktober 1844 (Reg. Bl. S. 165 f.) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 8. August 1848. 
Großherzoglich Sächssches Staats-WMinisterinm. 
von Watzdorf. 
IV. Die gestern Abend in hiesiger Stadt vorgekommenen Erzesse haben 
das Einschreiten der Bürgerwehr nothwendig gemacht, um den Markt von der 
vor dem Rathhause in drohender Haltung aufgestellten Volksmenge zu säubern, 
welche wiederholten Aufforderungen zum Auseinandergehen keine Folge leistete. 
Wie bei solchen Gelegenheiten kaum zu vermeiden, sind dabei mehrere 
Personen durch Bajonet-Stiche verwundet worden. 
Das Großherzogliche Staats-Ministerium nimmt hieraus Veranlassung, 
Jedermann, welcher nicht berufen ist, zur Unterdrückung des Tumults in dienst-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.