227
d. 22.
Kommen bei einer Zusammenlegung Unterpfandsrechte, welche sich nicht Berücksichti-
auf einen ganzen Kompler beziehen und nur ein einzelnes Grundstück betref= gung der
fen, in Frage, so sind die Inhaber solcher Unterpfandsrechte zur Wahrneh- Pfondörechte.
mung ihrer Gerechtsame durch die Spezial-Kommission davon in Kenntniß
zu setzen.
g. 28.
Nach freier Uebereinkunft der Betheiligten können ausnahmsweise auch Entschädi-
die im F. 13 sowie im 5. 18 erwähnten Ausgleichungen und Entschddigungen im zunsslar ute
Lande gewährt werden, jedoch nur in so weit, als bei der abzutretenden Land- Warttoge.
Parzelle nicht dritte Interessenten betheiligt sind, oder als diese solchen Falles seassäae
ihre Einwilligung dazu geben. den.
K#.#24.
Eine weitere Berücksichtigung der Rechte entfernter Interessenten, als Einge-
die F.F. 20, 21, 22 und 23 vorgeschriebene, findet bei Zusammenlegungen Bschäne#.
von Grundstücken nicht Statt. gung ent-
Es sind daher alle andere dabei vorkommenden Arten von Ausgleichun= fernterer In-
gen und Entschädigungen als die im F. 20 erwähnte Geldausgleichung dem keressenten.
Grundstücksbesitzer, welcher sie zu empfangen hat, zu völlig freier Verfügung zu
überlassen.
282
Der Besitzer cines verpachteten Grundstücks ist, mit Ausnahme der im F. 2 Widersfruch
unter b gedachten Fälle, wegen des Antrags auf Zusammenlegung der Grund- ves Lach-
stücke und bei den Verhandlungen darüber nie und auf keine Weise an eine
Zustimmung des Pachters gebunden.
g. 26.
Wegen Rücksichtnahme auf die Interessen des Pachters in Fällen der Berückschti-
im §. 2 unter b gedachten Art treten alle diejenigen Bestimmungen ein, welche Jusaena
nach dem Gesetze über Ablösungen rücksichtlich der Aufhebung derjenigen Hut= des Pachters
und Trift-Gerechtigkeit zur Anwendung kommen, mit welcher eine Zusammen- münen des
legung der Grundstücke zu verbinden für nöthig erachtet wird. 8.2
g. 27. Rechtsver-
Kommt eine Zusammenlegung von Grundstücken, von welchen eins oder d
mehrere verpachtet sind, während des Laufes der Pachtzeit zu Stande, so Verpachter
38 und Pachter.