Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Zollvereins eingehen oder waͤhrend dieses Zeitraums im Zollvereine zum Ein- 
gange verzollt werden, sind außer den nach dem Zoll-Tarife für die Jahre 
184 davon zu entrichtenden Zollsätzen folgende Zuschläge zu erheben: 
Tarif. 
  
Tarif- 
Posi- 
tion. 
Benennung 
der 
Gegeustände. 
Maaßstab 
Zollsatz. 
Zuschlag. 
  
der Verzol-= 
lung. 
Nachdem 
14 -Tha- 
(ler-Fuße. 
— 
Nachdem 
244 Gul- 
den, Fuße 
. Ar. 
Nachdem Nachdem 
14-Tha,41 Gul- 
ler-Juße. den-Fuße 
. ArFI. 
Ar. 
  
30b 
300„ 
41b 
41 
· 
Seidene Zeug= und Strumpf-Waaren, 
Tücher (Shawls), Blonden, Spitzen, 
Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, 
Knopfmacher-, Sticker= und Putz- 
Waaren, -Gespinnste und Tressenwaa- 
ren aus Metallfäden und Seide, 
außer Verbindung mit Eisen, Glas, 
Holz, Leder, Messing und Stahl; 
ferner Gold= und Silber-Stoffe (echt 
oder unecht); Bänder, ganz oder 
theilweise aus Seide; endlich obige 
Waaren aus Floretseide (bourre de 
soie), oder Seide und Floretseide. 
Alle obige Waaren, in welchen außer 
Seide und Floretseide auch andere 
Spinn-Materialien: Wolle oder andere 
Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein- 
zeln oder verbunden, enthalten sind, 
mit Ausschluß der Gold= und Silber- 
Stoffe, sowie der Bänder 
Weißes drei= oder mehrfach gezwirn- 
tes wollenes und Kameelgarn, auch 
Garn aus Wolle und Seide; des- 
gleichen alles gefärbte Gaenn 
Waaren aus Wolle (einschließlich an- 
derer Thierhaare) allein oder in Ver- 
bindung mit anderen nicht seidenen 
  
Spinn-Materialien gefertigt: 
  
1 Zentner 
1 Zentner 
1 Zentner 
110 
55 
  
  
19280 
  
96 15 
14 — 
  
  
110 — 192 
  
  
30 
30 
30 
 
	        
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