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g. 52.
Die Verzeichnisse der von den Ausschuͤssen ernannten Geschwornen sind
an Unsere Landes-Direktion in Weimar einzusenden, welche aus denselben die
Geschwornenliste für das Großherzogthum zu fertigen hat. In diese Ge-
schwornenliste sind die in den einzelnen Bezirken Ernannten unter fortlaufen-
den Nummern einzutragen.
Die am Orte der Assisen-Sitzung über die gewöhnliche Zahl ernannten
zwölf Geschwornen sind auf besondere Listen einzutragen.
Ein Exemplar dieser Geschwornenliste ist öffentlich auszuhängen, ein zwei-
tes nebst den Verzeichnissen der Justiz-Aemter und Stadtrathe Unserer
Landesregierung in Weimar zu übersenden.
. 53.
Vor Anberaumung der nach 8. 20 alle drei Monate Statt findenden
Assisen-Sitzung hat Unsere Landesregierung in Weimar in öffentlicher Sitzung
aus einer mit so viel Nummern, als Geschworne auf der Liste stehen, gefüll-
ten Wahlurne sechs und dreißig Nummern durch das Loos zu ziehen. Dieje-
nigen Personen, deren Namen in der aushängenden Liste unter diesen Num-
mern verzeichnet stehen, sind als Geschworne für die bevorstehende Sitzung
anzusehen. Sollte das Loos dabei auf Personen fallen, welche in den Akten
der Voruntersuchung als Protokoll-Führer, Vertheidiger, Zeugen oder Polizei-
Beamte betheiligt oder welche wegen eines Vergehens in Untersuchung gezogen
und noch darin befangen sind, so sind diese unberücksichtigt zu lassen und an
deren Statt andere Nummern auszuloosen.
Nächstdem sind aus den sämmtlichen am Orte der Assisen-Sitzung er-
nannten Geschwornen in derselben Weise zwölf Ergänzungs-Geschworne
zu wählen, und zwar mit Ueberspringung derjenigen, welche bereits zu Haupt-
geschwornen bestimmt sind.
. 54.
Die Namen der ausgeloos'ten und nicht bereits entschuldigten 36 Ge-
schwornen, wie die der 12 Ergänzungs-Geschwornen, sind dem Staatsan-
walte und dem Angeklagten, bei Strafe der Nichtigkeit, drei Tage vor dem
Beginne der Hauptverhandlungen bekannt zu machen.
g. 55.
Bleiben von den Geschwornen so viele aus, daß auch mit Zuziehung der
Ergaͤnzungs-Geschwornen keine 86 Geschworne gegenwaͤrtig sind, so kann die