Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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KRegierungs-GBlatt 
Großbe roge bn m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Weimar. 3. Oktober 1818. 
  
  
Nummer 30. 
  
  
An die 
Bewohner von Thüringen und T#ltenburg. 
Die politische Wichtigkeit von Thüringen und Altenburg für das Ge- 
sammtvaterland einerseits, andererseits die Auflehnung gegen den Vollzug des 
Gesetzes, die Verweigerung der dem Staate gebührenden Leistungen, die Be- 
schädigungen der Walder und andere Antastungen des Eigenthums, durch wel- 
che hier und dort die öffentliche Ordnung neuerlich wiederholt verletzt worden 
ist, haben es der Central-Gewalt von Frankfurt zur Pflicht gemacht, zur Kraf- 
tigung des gesunkenen Ansehens der Gesetze die Regierungen in Beseitigung 
anarchischer Zustände energisch zu unterstüen. Zu dem Ende hat sie meine 
Sendung und den Einmarsch von Reichstruppen angeordnet. 
Bewohner von Thüringen und Altenburg! ich werde meine Aufgabe in 
dem Sinne zu lösen suchen, in welchem sie gestelit ist. Feind alles wühleri- 
schen, die Autorität der Gesetze untergrabenden Treibens — mag es im Sinne 
der Reaktion, mag cs unter dem Vorwande des Republikanismus genährt wer- 
den — werde ich jeden Angriff auf wahre Volksfreiheit zurückweisen. Aber 
politische Ueberzeugungen sollen nicht verfolgt, errungene Rechte nicht verküm- 
mert werden. 
Bewohner von Thüringen und Altenburg! die Freiheit ist unvertraglich 
mit der Gesetzlosigkeit. Dem Gesetze muß seine Vollziehung gesichert, der Wi- 
derstand gegen die gesetzliche Thätigkeit der Behörden muß gebrochen werden. 
Diejenigen, welche unter dem lokenden Aushängeschilde — sei es der Demokra-= 
tie, sei es der Republik — zur Ungesebzlichkeit verleiten, sind die Widersacher 
18.
	        
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