Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

814 
mit zusammenhaͤngender Rechte den pensionirten Justiz-Amtmann Ha- 
sert zu Eisenach als Kommissar erwählt haben. 
Weimar am 31. Oktober 1848. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
II. Nachdem zwischen den Königlich Preußischen und Großherzoglich Säch- 
sischen Bevollmächtigten am 3. August d. J. hier ein Vertrag wegen Herstel- 
lung einer, das Staatsgebiet des Großherzogthumes längs der Thüringischen 
Eisenbahn berührenden, elektro-magnetischen Telegraphen-Verbindung zwischen 
Berlin und Frankfurt a. M. abgeschlossen und demnächst von beiden betreffen- 
den Staatsregierungen ratifizirt worden ist, wird derselbe sammt zugehöriger 
Beilage K& zur Kenntniß und Nachachtung für alle Großherzogliche Behörden 
und Staatsangehörigen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 31. Oktober 1848. 
Großherzoglich Sächisches Staats-Winisterium. 
von Watzdorf. 
Nachdem die Königlich Preußische und die Großherzoglich Scchsische 
Staatsregierung wegen Herstellung und Benutzung einer elektro-magnetischen 
Telegraphen-Verbindung zwischen Berlin und Frankfurt a. M. längs der Thü- 
ringischen Eisenbahn Bevollmächtigte ernannt haben und zwar 
erstere 
den geheimen Ober-Finanz-Rath Friedrich Albert Imanuel Mellin 
und 
den Regierungs= und Bau-Rath Friedrich Wilhelm Nottebohm, 
letztere 
den Staatsrath Gottfried Theodor Stichling, 
so ist von diesen mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer beiderseitigen hohen 
Staatsregierungen folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
g. 1. 
Der zwischen den Koͤniglich Preußischen Bevollmaͤchtigten und der Direk- 
tion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft am heutigen Tage vereinbarte,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.