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mit zusammenhaͤngender Rechte den pensionirten Justiz-Amtmann Ha-
sert zu Eisenach als Kommissar erwählt haben.
Weimar am 31. Oktober 1848.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
II. Nachdem zwischen den Königlich Preußischen und Großherzoglich Säch-
sischen Bevollmächtigten am 3. August d. J. hier ein Vertrag wegen Herstel-
lung einer, das Staatsgebiet des Großherzogthumes längs der Thüringischen
Eisenbahn berührenden, elektro-magnetischen Telegraphen-Verbindung zwischen
Berlin und Frankfurt a. M. abgeschlossen und demnächst von beiden betreffen-
den Staatsregierungen ratifizirt worden ist, wird derselbe sammt zugehöriger
Beilage K& zur Kenntniß und Nachachtung für alle Großherzogliche Behörden
und Staatsangehörigen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 31. Oktober 1848.
Großherzoglich Sächisches Staats-Winisterium.
von Watzdorf.
Nachdem die Königlich Preußische und die Großherzoglich Scchsische
Staatsregierung wegen Herstellung und Benutzung einer elektro-magnetischen
Telegraphen-Verbindung zwischen Berlin und Frankfurt a. M. längs der Thü-
ringischen Eisenbahn Bevollmächtigte ernannt haben und zwar
erstere
den geheimen Ober-Finanz-Rath Friedrich Albert Imanuel Mellin
und
den Regierungs= und Bau-Rath Friedrich Wilhelm Nottebohm,
letztere
den Staatsrath Gottfried Theodor Stichling,
so ist von diesen mit Vorbehalt der Genehmigung ihrer beiderseitigen hohen
Staatsregierungen folgender Vertrag abgeschlossen worden:
g. 1.
Der zwischen den Koͤniglich Preußischen Bevollmaͤchtigten und der Direk-
tion der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft am heutigen Tage vereinbarte,