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1). Verminderung der Salzsteuer,
2) Herabsetzung der Einkommensteuer und
3) Abaͤnderung in der Erhebung der Biermalzschrot-Steuer,
daß eine Verminderung der Salzsteuer, da diese auf Vertraͤgen mit anderen
Staaten beruht, ohne Weiteres nicht erfolgen kann, Se. Koͤnigliche Hoheit,
der Großherzog, indessen bei den verbuͤndeten Regierungen auf eine solche Ver-
minderuug kräftigst hinwirken werden, wegen Herabsetzung der Einkommen-
steuer und Abänderung in der Erhebung der Biermalzschrot-Steuer dagegen,
sowie überhaupt wegen einer Revision der Steuergesetzgebung des Großherzog=
thumes die verfassungsmaäßigen Vorlagen an den getreuen Landtag dann erfol-
gen werden, wenn die nach mehren Seiten bevorstehenden umfassenden Verän-=
derungen soweit vorbereitet sind, daß sich der Bedarf für den gesammten
Staatshaushalt mit einiger Bestimmtbeit übersehen läßt.
Das unterzeichnete Staats-Ministerium giebt sich der zuversichtlichen Erwar-
tung hin, daß Jeder bei ruhiger Erwägung sich überzeugen werde, wie je #
mehr nicht als diese Zusicherung ertheilt werden kann und fordert alle wohl-
gesinnten Staatsbürger auf, zur Verständigung etwaiger irriger Ansichten das
Ihrige nach Kräften beizutragen.
Weimar am 24. März 1848.
Grosherzoglich Scnsches Staats-Ministerium.
v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.
Bekanntmachung.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnddigst beschlossen,
der unter Garantic der Stadtgemeinde zu Allstedt und der sämmtlichen Land-
gemeinden des Amtsbezirks Allstedt errichteten und am 16. v. M. eröffneten
Sparkasse zu Allstedt die Rechte einer milden Stiftung und überhaupt alle
diejenigen Rechte zu verleihen, welche den bereits bestehenden Sparkassen nach
Inhalt des am 6. Oktober 1845 bekannt gemachten Privilegiums vom 20.
September 1845, sowie der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1843 und
19. September 1845 beigelegt worden sind.
Auf höchsten Befehl wird dieses hiermit bekannt gemacht.
Weimar am 8. März 1848.
Großbherzoglich Sächfische Landesregierung.
von Mandelsloh.