Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Einnahme und die Steigerung manches Ausgabe-Kapitels während der gegen- 
wärtigen Finanz-Periode mit Sicherheit zu erwarten ist. Dahin ist zu rechnen: 
1) der wahrscheinliche Zinsenverlust von 900,000 Thlrn., mit welcher 
Summe der Staat bei der Thüringischen Eisenbahn betheiligt ist, und welche 
erst dann verzins't wird, wenn die Aktiondre mindestens drei Prozent Zinsen 
beziehen; 
2) eine bedeutende Minderung der Zollerträge zu Folge der gedrückten 
bLage aller Handels= und Fabrik-Verhältnisse; 
8) eine Minderung dessen, was bisher durch die Real-Abgaben zur Kam- 
merkasse floß. Es wird dieses eine Folge der beabsichtigten billigen Ablösung 
dieser Lasten seyn, welche zwar eine Segnung für das Land, aber ohne Ver- 
lust der Staatskasse nicht ausführbar ist. Dazu kommt 
4) daß das ohnehin schon so bedeutende Ausgabe-Kapitel „für Verzin- 
sung und Amortisation der Staatsschuld“ noch steigen kann und wird, nament- 
lich dann, wenn die politischen Verhältnisse es nöthig machen, das Militär auf 
dem Kriegsfuße zu erhalten. 
Diese Verluste sind gewiß, sie treten sogleich ein. Die Gewinne hinge- 
gen, welche die Staatskasse machen kann, können auch bei dem redlichsten Be- 
mühen nicht sogleich erzielt werden. Solches wird in der Zeit eines ungestümen 
Drängens nicht leicht erkannt und ungern empfunden. Denn gar zu Viele 
möchten sogleich in irgend einem materiellen Vortheile den Erfolg der jetzi- 
gen Bewegung sehen. 
Einige Punkte müssen auch hier hervorgehoben werden: 
a) Unstreitig können und werden dem Lande aus der Vereinigung des Kammer- 
vermögens und des landschaftlichen Vermögens nicht bloß Vortheile höherer Art, 
sondern auch bedeutende materielle Vortheile erwachsen. Man braucht nur an 
die möglichen Ersparnisse in der Verwaltung und an die in Zukunft wahr- 
scheinlich noch bedeutend steigenden Erträge des Grundvermögens zu denken, 
welche der Landeskasse oder den Bewohnern des Landes selbst ausschließlich zu 
gute gehen werden. Allein wie dieser höhere Ertrag nicht schon jebt vorhan- 
den ist, so können auch die Ersparnisse in der Verwaltung vornehmlich erst 
nach Ablösung der Real -Lasten eintreten. Die Vortheile, welche dem Lande aus der 
Vereinigung des Kammervermögens und des landschaftlichen Vermögens erwachsen 
können, werden es möglich machen, daß in Zukunft Manches zur Verbesserung 
der Verwaltung, Manches zum Besten des Landes durch den Staat auögeführt
	        
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