Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

  
  
  
Seite des Dr. der 
JInbhalt. — 
Forstbeamte duͤrfen die Eisenbahn und deren Zubehoͤr betreten. .. .. . 1. l. 
S. auch Eisenbahn unter Nr. 1. 
Forstfrevel. Klagen uͤber dieselben .... ..... .. . ... 81. — 
Frankenhausen. Festsetzung des Personengeldes auf dem Post- T 
zwischen dieser Stadt und Weimar ........... ........... ... .. ... 58 I. 
Fremdenbücher, deren Anlegung in allen Gastysfen, Fs 
und Maheien . . . . — 
Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. Siehe Eisenbahn. 
Fnndbucher. Siede Flurkarten. 
G. 
Gärten. Siehe Holzungen. 
Gasthöfe. Siehe Fremdenbücher. 
Gebührenordnung — allgemeine für die Gerichts= und Ver- 
waltungs-Behörden vom 1. Dezember 1840. Nachtrag zu derselben 
vom 1. Juli 186888 . . . 191-200— 
Geistliche. Gesetz über die Haftpflicht der Gemeinden für die Be- 
zuge jener an Zinsen, Zehnten und anderen Abgaben ... 164. — 
Geldzinsen. Die an die Kammer zeither zu entrichtenden sind ferner- 
hmzuletsten..»............................................. 271. I. 
Gemeinden. Haftpflicht derselben: 
1) für die bei einem Auflaufe, Aufruhre oder Landfriedensbruche vor- 
gekommenen Eigenthumsverletzungen. Gesen 55—57— 
2) für die Bezüge der Geistlichen und Schullehrer an Zinsen, Zehnten 
und anderen Abgaben. Gese . ........... . ... 164. — 
3) für die Kosten militärischer Exekutionen. Gesetz ...... .... ... . .. l0 II. 
Gemeindever sammlungen. Vorlesung des Regierungs-Blattes 
in denseleeeen. 324. — 
Gersdorff, Freiherr von, D. jur. Staats-Minister und wirklicher Ge- 
heimrath; dessen Dienstentlassung auf Nachsuhen . . .. 35. — 
Geschäftsgang bei den offentlichen Behörden; dessen Abkürzung und 
Vereinfachnt 72. — 
Geschwornen-Gerichte. Siehe Schwurgerichte. 
Gesetze. Siehe Regierungs-Blatt und Reichsgesetze 
Geseße — provisorische — Patent im Betreff des Rechts zu Erlas- 
sung derselben ohne Zustimmung des Landtage 349. * 
esetzes tretu Patent und Erlaß gegen dieselben. 81—84. — 
  
 
	        
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