Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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herzogthumes in drei Kreise und mehre weit entfernte Parzellen. Die stimm- 
fdhigen Einwohner dieser Kreise hätten (auf vier Distrikte vertheilt) genöthigt 
werden müssen, zu größeren Versammlungen auf eigene Kosten mehrtägige 
Reisen zu machen. Wie dieses den wirklich ganz Unbemittelten die Ausübung 
ihres Stimmrechts unmöglich gemacht hatte, so hätte ein ahnliches Verhältniß 
Statt gefunden, rücksichtlich aller, welche wegen der zum Theil dringenden und 
unaufschiebbaren ländlichen Arbeiten entweder gar nicht oder nicht füglich ab- 
kommen konnten. Alles zusammen genommen, wie es wirklich ist, nicht wie 
man es sich im Reiche der Möglichkeit denkt, würde nur ein kleinerer 
Theil der stimmfahigen Einwohner des Großherzogthumes sich auf einmal an 
den Wahltagen eingefunden haben und schon darum würde die Wahl nur eine 
sehr unzuverlässige Probe für die politischen Ansichten im ganzen Großherzog= 
thume gewesen seyn. Darum hielt das Großherzogliche Staats-Ministerium 
den vorgeschlagenen und vom Landtage verfassungsmäßig angenommenen Wahl- 
Modus für denjenigen, der unter zwei nicht ganz vollkommenen den gegebenen 
Verhältnissen nach das Meiste für sich habe. Diese Ansicht haält die Groß- 
herzogliche Staatsregierung auch jetzt noch für die richtige und würde sie 
verfolgen zu müssen glauben, wenn die Gesetzesvorlage dem Landtage erst noch 
zu machen wäre. 
Ganz abgesehen hiervon aber würde sich das Großherzogliche Staats- 
Ministerium schon aus höheren Rücksichten nimmermehr für berechtiget halten, 
seinem Fürsten den Rath zu ertheilen, ein eben erst verfassungsmäßig verab- 
schiedetes Gesetz deßhalb sogleich wieder aufzuheben, (dazu bedürfte es ohnehin 
der Zustimmung des Landtages), weil sich eine Mehrheit von Einzelnen dagegen 
erklärt, in Versammlungen, deren Zusammensetzung oder deren Verhältniß zu 
der Zahl der übrigen Bewohner derselben Orte man nicht übersehen kann. 
Es würde dieses in seinen Konsequenzen zu einer vollständigen Entkraftung 
unserer Verfassung führen und dem Gesetze alle Auktorität nehmen, welche 
ihm heutzutage mehr als je nöthig ist. Dazu in irgend einer Weise mitzu- 
wirken, würden die Männer, welche das Vertrauen ihres Fursten an die 
Spitze der Staatsverwaltung gestellt hat, nicht glauben verantworten zu kön- 
nen. Dieser Ueberzeugung würden sie bereitwillig auch ihren ehrenvollen Be- 
ruf zum Opfer bringen. 
Weimar am 17. April 1848. 
Großherzoglich Sächssches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. von Wuydenbrugk. 
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