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Bekanutmachung.
Nachdem in Gemäßheit des F. 3 des Gesetzes vom 11. d. M. die für
die Einleitung der Wahl der Wahlmanner berufenen Behörden zur Bildung
der Wahlbezirke und zur Veranlassung der Urwahlen die erforderliche Instruk-
tion erhalten haben, wird, Behufs der demnächst vorzunehmenden Wahl der
vier Abgeordneten zum deutschen Parlamente und ihrer Stellvertreter, Folgen-
des zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) die vier Wahlkreise des Großherzogthumes (F. 10 des Gesetzes) sind von
Sr. Königl. Hoheit, dem Großherzoge, dahin bestimmt worden:,
I. Wahlkreis Weimar, bestehend aus der Stadt Weimar, Amt Wei-
mar, den Stadtgerichts-Dörfern, Amt Großrudestedt, Amt Viesel-
bach, Amt Allstedt, Amt Oldisleben und Amt Eisenach.
II. Wahlkreis Eisenach, zu welchem gehören: die Stadt Eisenach, in-
gleichen die Aemter Creuzburg, Gerstungen, Tiefenort, Vacha, Geisa,
Lengsfeld, Dermbach, Kaltennordheim und Ostheim.
III. Wahlkreis Jena, welcher umfaßt: die Städte Jena und Apolda, in-
gleichen die Aemter Jena, Rosla, Dornburg, Bürgel, Buttstädt und
Berka.
IV. Wahlkreis Neustadt, welcher gebildet ist aus den Amtsbezirken Neu-
stadt, Weida, Blankenhain (mit Remda) und Ilmenau.
2) die Wahl der Abgeordneten zum deutschen Parlamente und ihrer Stell-
vertreter soll durch die ernannten Wahlmanner Statt finden:
a) für den ersten Wahlkreis in dem Rathhause zu Weimar am 26.
April,
b) für den zweiten Wahlkreis in dem Rathhause zu Eisenach am 27.
April,
c) für den dritten Wahlkreis in dem Rathhause zu Jena am 28. April,
4) für den vierten Wahlkreis in dem Rathhause zu Neustadt am 29.
April.
Die sämmtlichen durch Stimmenmehrheit ernannten Wahlmänner der ver-
schiedenen Kreise werden hierdurch aufgefordert, sich zu der oben bestimmten
Zeit an den angegebenen Orten pünktlich einzufinden, um ihre Wahlstimmen
vor der bestellten Wahl-Kommission zu Protokoll zu geben.