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III. Während ein Gesetz in Aussicht steht, welches eine allgemeine deutsche
Volksbewaffnung anordnen und regeln wird, ist schon unter'm 4. April d. J. für
das Großherzogthum ein Gesetz zu dem Zwecke erlassen worden, in der Zwi-
schenzeit eine Volksbewaffaung unter selbst gewahlten Führern in das Leben zu
rufen. Es lag diesem Gesetze nicht bloß die Absicht zu Grunde, jene allge-
meine deutsche Volksbewaffnung angemessen vorzubereiten, sondern es hatte
dasselbe auch den Zweck, den einzelnen Gemeinden die Mittel zu bieten, die
gesetzliche Ordnung, die Sicherheit der Personen und des Eigenthums auf-
recht zu erhalten, welche hie und da durch frevelhaftes Beginnen gefährdet
erschienen. Und seitdem ein weiteres Gesetz vom 14. April d. J. die ein-
zelne Ortsgemeinde für die bei einem solchen in ihrem Orte oder ihrer Gemar-
kung Statt gehabten Auflaufe, Aufruhre oder Landfriedensbruche vorgekommenen
Eigenthumsverletzungen haftpflichtig erklärt hat, ist das Bedürfniß der Ge-
meinden als solcher, jedem derartigen Beginnen eine hinreichend starke Gegen-
wehr entgegen zu setzen, wesentlich erhöht.
Nach den eingegangenen Anzeigen hat in der großen Mehrzahl der Stadt-
und Land-Gemeinden des Großherzogthumes eine Bewaffnung der Bewohner
unter selbst gewählten Führern in erfreulicher Weise Statt gefunden. Aber
noch fehlt e5 immerhin nicht bloß an einer allgemeinen Einführung dieses
Schutzmittels in allen Orten, sondern namentlich auch an derjenigen inneren Ver-
bindung unter den Schutzwehren der einzelnen Orte, welche allein
Bürgschaft dafür gewährt, daß jede einzelne Gemeinde, wenn sie auch noch
so klein und die Zahl der Schutzwehrmänner aus ihrer Mitte noch so gering
ist, dennoch jederzeit in den im Nothfalle sofort als Ein Ganzes zusammen-
tretenden Mannschaften der benachbarten Ortschaften den genügenden Schutz
gegen verbrecherische Unternehmungen selbst einer größeren Menschenzahl finden
werde.
Eine solche innere Verbindung der verschiedenen Orts-Mannschaften wird
zugleich auch eine größere Einheit des Ganzen, namentlich auch in den leiten-
den Grundsätzen binsichtlich der Bewaffnung, Zusammensetzung und Uebung
möglich machen und, sobald der Einzelne sich alö Glied eines größeren Gan-
zen füblt, den Sinn für das wichtige Institut in noch höherem Grade wecken
und kräftigen, also die Wehrkraft erhöhen, die jetzt von um so größerer Be-
deutung wird, je näher die Möglichkeit gerückt ist, daß das Linien-Militär
ausmarschiren muß.
Um mun solch einen inneren Zusammenhang, solch eine Einheit unter den
verschiedenen Schutzwehren der einzelnen Orte zu vermitteln, öberhaupt die