142
II. Bei der am 9. d. M. im zwölften Wahlbezirke (Blankenhain) Statt ge-
fundenen Neuwahl eines Volksvertreters zum Landtage im Großherzogthume
ist der Herr Amts-Advokat und Bürgermeister Hugo Fries zu Berka a./Ilm
durch absolute Stimmenmehrheit gewählt worden. Derselbe hat auch die Wahl
angenommen.
Gemäß der Bestimmung im F§. 32 des Gesetzes vom 17. November
v. J. wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 26. Juni 1849.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
von Conta.
IIII. Gemäß einem von dem getreuen Landtage unter Nr. 12 der In-
terzessional-Schrift vom 15. November v. J. (S. 334 des Schriftenwechsels)
rücksichtlich der Anpflanzung wilder Baume gestellten und von Sr. Königlichen
Hoheit, dem Großherzoge, genehmigten Antrage fordern wir die sämmtlichen
Gemeindebehörden des Großherzogthumes hierdurch auf, da, wo Irrungen
wegen der Anpflanzung wilder Baume vorkommen und durch Anwendung vor-
handener gesetzlicher Bestimmungen zur Zufriedenheit der Parteien nicht aus-
geglichen werden können, vermittelnd auf Feststellung ergänzender Normen, wie
solche die Lokalität und spezielle Rücksichten erheischen, hinzuwirken.
Weimar am 26. Juni 1849.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
von Conta.