Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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II. Bei der am 9. d. M. im zwölften Wahlbezirke (Blankenhain) Statt ge- 
fundenen Neuwahl eines Volksvertreters zum Landtage im Großherzogthume 
ist der Herr Amts-Advokat und Bürgermeister Hugo Fries zu Berka a./Ilm 
durch absolute Stimmenmehrheit gewählt worden. Derselbe hat auch die Wahl 
angenommen. 
Gemäß der Bestimmung im F§. 32 des Gesetzes vom 17. November 
v. J. wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 26. Juni 1849. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
von Conta. 
IIII. Gemäß einem von dem getreuen Landtage unter Nr. 12 der In- 
terzessional-Schrift vom 15. November v. J. (S. 334 des Schriftenwechsels) 
rücksichtlich der Anpflanzung wilder Baume gestellten und von Sr. Königlichen 
Hoheit, dem Großherzoge, genehmigten Antrage fordern wir die sämmtlichen 
Gemeindebehörden des Großherzogthumes hierdurch auf, da, wo Irrungen 
wegen der Anpflanzung wilder Baume vorkommen und durch Anwendung vor- 
handener gesetzlicher Bestimmungen zur Zufriedenheit der Parteien nicht aus- 
geglichen werden können, vermittelnd auf Feststellung ergänzender Normen, wie 
solche die Lokalität und spezielle Rücksichten erheischen, hinzuwirken. 
Weimar am 26. Juni 1849. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
von Conta.
	        
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