Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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An die Bewohner 
Thüringen und Altenburg. 
Die gesetzliche Ordnung ist im Lande so weit hergestellt, daß ich es für 
meine Pflicht gehalten habe, bei der Central-Gewalt um meine Enthebung 
von den Funktionen eines Reichs -Kommissars anzuhalten. 
Diesem Antrage ist genügt worden. 
So sage ich denn Euch Einwohnern von Thüringen und Altenburg den 
innigsten Dank für das Vertrauen, mit welchen ihr meinen auf Sicherung der 
gesetzlichen Ordnung gerichteten Bestrebungen entgegengekommen seyd und scheide 
von Euch mit der freudigen Zuversicht, daß der Frühling, der dem deutschen 
Volke im verflossenen Jahre die Freiheit gebracht hat, in dem gegenwärtigen 
neben dieser die Gewähr für die Einheit und Macht des Gesammtvater- 
landes bringen wird. 
Weimar am 9. Februar 1849. 
Ludwig Wühlenfels. 
Bekanntmachung. 
Durch höchste Anordnung ist die postmäßige Entfernung für Extra-Posten, 
Couriere und Estaffetten zwischen Reustadt a. d. O. und Rudolstadt auf 
der chaussirten Straße über Hummelshain und Freienorla nach Maßgabe der 
Statt gefundenen Erörterungen auf 
Vier und eine halbe Meile 
festgesetzt worden. 
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Weimar am 8. Februar 1849. 
Großherzoglich Suchsische Ober--Postinspektion. 
Helbig.
	        
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