JZnuhalt.
Lotterieen und sonstige oͤffentliche Gluͤcksspiele mit Ausnahme der Koͤniglich
Sächsischen Landes-Lotterie, sowie das Spielen und Kolligiren für dieselben,
ingleichen die Begründung derartiger Unternehmungen im Großherzogthume
sind verbotrrrn .....................
Lonisenhall. Siehe Saline-Kontrole.
Lutzberg, Hof; dessen Bewohner haben die alte Landsteuer an die Orts-
Steuereinnahme zu Lauchröden und die Einkommensteuer an die zu Heerda
zu entrichtenn ............... ...... ....................
M.
Mäklergeschäfte; das gewerbmäßige unbefugte Betreiben derselben betreffend
Malzmehl — sogenanntes — welches Behufs der Hefenbereitung in Bier-
brauereien angewendet wird, unterliegt bedingungsweise der Besteuerung nicht
Malzschrotmengen, in den Brauereien zur Einmeischung deklarirte, welche
zwei Zentner oder mehr betragen; deren Verwiegungeen . ...
Marken. Siehe Freimarken.
Medizinal-Personen — den ausöbenden verbleibt die Befugniß zum
Selbstdispensiren ungeschmälrt .......... ....... ..
Mehl. Siehe Getreide.
Militär — einheimisches oder fremdes — Bestimmungen über dessen Ver-
pflegung und Einquartiernrngngngng . ..
Militär-Dienstpflichtigen wird nur dann die Erlaubniß zur Auswan-
derung ertheilt, wenn sie hierdurch ihr Glück im Auslande auf eine ausge-
zeichnete Weise begründen Ö...N .
Militär-Personen. Siehe Bundeskrppen.
N.
Nachdruck und Nachbildung. Provisorisches Gesetz zur Interpretation
der strafgesetzlichen Bestimmungen gegen jeen ..............
Neumark. Die Spielkarten-Verkaufsstelle für diese Stadt und ungegend
Niederlande — Koönigreich. — Siehe Handels= und Schifffahrts=
Vertrag.
Niederrosla. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbsft . ..».
O.
Ober-Appellationsgericht — gemeinschaftliches — zu Jena. Provi-
sorische Geschäftsordnung für dassellelelell . -. ...
Oberneuhaus im Königreiche Bayern. Das dasige Nebenzollamt erhält
die Ermächtigung zum unbedingten Begleitscheinwechsel ....... . . . .. . .......
Seite des
Regierungs-
Blattes.
144.
73.
163.
40.
250.
73.
247.
259.
162.
241.
203—218.
72.