Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 20. Weimar. 12. Juni 1852. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem neuerdings auch die Fürstlich Lippesche Staatsregierung dem 
durch die Ministerial-Verordnung vom 28. Jannar v. J. bekannt gemachten 
Vertrage über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-Mittel beigetreten 
ist: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. Mai 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächßschen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
Für den Departements-Chef. 
· Wirth. 
II. Von der Königlich Preußischen Staatsregierung ist der Stadt Uer- 
dingen am Rbein, wo sich bereits ein Haupt-Steueramt befindet, das Nie- 
derlagerecht verliehen und der dortige Hafen zugleich zum Freibafen erklärt 
worden. 
Es wird solches mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 18. Mai 1852. 
Finalz-Departement des Großherzoglich Sächßischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Cbef. 
Bergfeld. 
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