Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 21. Weimar. 26. Juni 1852.
Minisßerial-Bekanntmachungen.
I. Auf Antrag des getreuen Landtages ist eine vollständige, bei künftigem
Hinzutritt weiterer Stiftungen zu ergänzende, Zusammenstellung aller im Groß-
herzogthume bestehenden wohlthätigen Stiftungen von Stipendien (Beneficien)
in Geld oder in Natural-Bezügen für auf Universitäten Studirende, für Gym-
nasiasten und Schüler der Lehrer-Seminarien unter dem Namen „Stipendien-
Buch des Großherzogthumes“ durch den damit beauftragten Justiz-Rath Zwez
hier ausgearbeitet und in Druck gegeben worden; und wird dasselbe zum be-
hufigen Gebrauche und zur Aufbewahrung an alle Stadt-Gemeinden des Lan-
des in je einem Exemplar und darneben in einer entsprechenden Anzahl von
Eremplaren an die Bezirks-Direktionen zur weitern Mittheilung an die bedeu-
tenderen Landgemeinden ihres Bezirkes abgegeben, im Uebrigen aber Gelegenheit
gegeben werden, dasselbe auf dem Wege des Buchhandels zu beziehen.
Von selbst versteht sich, daß bei erhobenen Zweifeln über den Inhalt des
Stipendien-Buches auf die Urkunden, aus denen dasselbe geschöpft worden, zu-
rückzugehen ist.
Bei Gelegenheit der Veröffentlichung des Stipendien-Buches sieht sich das
unterzeichnete Staats-Ministerium zugleich veranlaßt, nach eingeholter höchster
Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, in Folgendem die
allgemeinen, fast überall der bisherigen Observanz entsprechenden Grundsätze
bekannt zu machen, welche hinsichtlich der Anmeldung zur Erlangung von Be-
neficien, hinsichtlich der Verleihung des Genusses und des Verlustes derselben,
sowie hinsichtlich des hierbei zu beobachtenden Verfahrens künftighin als Norm
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