Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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Vorspiegelung unwahrer Thatsachen oder der Bevortheilung der Auswan— 
derer bei Besorgung ihrer Geschäfte, namentlich ihrer Geldangelegenheiten, 
sich schuldig macht. 
11) Die Verleihung sowohl als die Zurückziehung der Konzessionen soll öffent— 
lich bekannt gemacht werden. 
Weimar am 14. Juni 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
von Watzdorf. 
II. Bei der in diesem Jahre auch im Großherzogthume hervorgetretenen 
ungewöhnlichen Ueberhandnahme der Auswanderungen nach Amerika findet 
sich das unterzeichnete Staats-Ministerium auf dem Grunde gemachter Wahr- 
nehmungen veranlaßt, die Bestimmungen der Verordnung vom 22. Februar 
1848 zur Sicherung der Gläubiger Auswandernder (Regierungs-Blatt Nr. 4) 
hierdurch in Erinnerung zu bringen, damit die Betheiligten durch zeitige An- 
meldung bei den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren, als den jetzt verfassungs- 
mäßig deshalb zuständigen Verwaltungs-Behörden, zum Behufe der Einleitung 
des geordneten Verfahrens, sich in den Stand setzen, den Nachtheilen vorzu- 
beugen, welche ihnen aus einer diesfallsigen Verzögerung außerdem erwachsen 
würden. 
Weimar am 21. Juni 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums, AUbtheilung B. 
von Wydenbrugk. 
IIII. Dem Steuereinnehmer Wunderlich zu Neumark ist der Spielkar- 
ten-Verkauf für die Stadt Neumark und Umgegend übertragen worden, was 
nach §. 7 des Gesetzes über das Spielkarten-Monopol und den Spielkarten- 
Stempel vom 2. Jannar 1834 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Weimar am 29. Juni 1852. 
Finalz-Departement des Großherzoglich Sächssschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld.
	        
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