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Solches wird hiermit zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt
gemacht.
Eisenach am 23. Juli 1852.
Großherzoglich Sächsisches Wppellations-Gericht.
v. Mandelsloh.
II. Mit dem 1. August dieses Jahres wird eine zweite tägliche Fahr-
post zwischen Weimar und Kölleda in's Leben treten und zugleich der Kours
der biöher schon bestandenen Fahrpost so geändert werden, daß der Postenlauf
zwischen Weimar und Kölleda sich in folgender Weise gestaltet:
1) von Frankenhausen (bezüglich Sondershausen) nach Weimar: durch Köl-
leda 8 Uhr Morgens, in Weimar 11¼ Uhr Mittags;
2) von Weimar nach Frankenhausen (bezüglich Sondersbausen) 2½ Uhr
Nachmittags, in Kölleda 534 Uhr Nachmittags;
3) Lokal-Post von Kölleda nach Weimar 3 — 3½ Uhr Morgens, 64/1.—
63¾ Uhr Morgens in Weimar;
4) von Weimar nach Kölleda 6 / —7 Uhr Abends, in Kölleda 9/1—
10 1/1 Uhr Abends.
Mit demselben Tage wird für den Verkehr zwischen Buttstedt und Wei-
mar eine tägliche Postverbindung zwischen Buttstedt und Buttelstedt zum An-
schluß an die Buttelstedt passirende Kölleda-Weimaraner Lokal-Post hergestellt
werden.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß das
Personengeld von Buttstedt nach Weimar und retour für diejenigen Reisenden,
welche sich in Buttstedt pro tour und retour einschreiben lassen, bis auf
Widerruf auf 4 Sgr. für die Meile, im Ganzen demnach auf 20 Sgr. berab-
gesetzt worden ist, im Uebrigen aber die bisherigen Personentaxen unverän-
dert bleiben.
Weimar am 28. Juli 1852.
Großherzoglich Sächstssche Sber-Postinspektion.
Helbig.