Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Die Ergebnisse der auf dem Grunde des Gesetzes über die allgemeine 
Einkommensteuer vom 19. März 1851 in diesem Jahre zum ersten Male er- 
folgten Einschätzung des Einkommens aus Grundbesit machen eine allgemeine 
Revision des Grundeinkommen= Stenerfapitals jedes Ortes, zum Zwecke der Re- 
gulirung der betreffenden Orts-Quoten, nothwendig. 
Zu den technischen Vorarbeiten für diese Regulirung ist mit höchster Ge- 
nehmigung S. Königlichen Hobeit, des Großherzogs, ein Revisions-Kommissar 
in der Person des zeitherigen Rittergutspachters Julins Höckner von Balgstedt 
bestellt worden, welcher nach Maßgabe der ihm ertheilten Instruktion die Be- 
sichtigung und Veranschlagung der sämmtlichen Fluren im Großherzogthume vor- 
nehmen wird. 
Indem dieses bierdurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht wird, erbalten 
zugleich sämmtliche betheiligte Behörden die Anweisung, dem gedachten Nevisions= 
Kommissar bei seinem Geschäfte jede erforderliche Auskunft und Unterstützung 
zu gewähren. 
Weimar am 31. Juli 1852. 
Finalz Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Wie §. 1 der Ausführungsverordnung vom 19. November 1851 zu 
dem Gesetze über die allgemeine Einkommenstener unter Ziffer 2, b vorschreibt, 
sollen die Gemeindevorstände bei dem Ablaufe eines jeden Semesters der jedes- 
maligen Finanz-Periode — also Ende Juni und Ende Dezembers jedes Jah- 
res — den Inhalt der §. S. 17, 18, 19 des gedachten Gesetzes in der dort 
näher bezeichneten Weise erinnerlich machen. 
Es scheint dieses im laufenden Jahre nicht durchgängig gescheben zu seyn 
und werden daber die Großherzoglichen Steuer-Lokal-Kommissionen hierdurch 
angewiesen, den Gemeindevorständen ihrer bezüglichen Geschäftsbereiche die Be- 
folgung der fraglichen Vorschrift noch besonders einzuschärfen. 
Weimar am 2. August 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
StWtaats-Ministeriums. 
Thon.
	        
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