Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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II. Dem Gürtlermeister Wilhelm Heidemann zu Jena ist auf Ansuchen 
die Erlaubniß bis auf Widerruf ertheilt worden, eine Agentur für die Leip- 
ziger Feuer-Versicherungsgesellschaft übernehmen und betreiben zu dürfen. 
Weimar am 22. September 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
III. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Posamentirer= 
meister Ferdinand Stohwasser zu Auma die gebetene Erlaubniß zur Ueber- 
nahme und Betreibung einer Agentur der vaterländischen Feuer-Versicherungs- 
gesellschaft zu Elberfeld innerbalb der Grenzen des Großherzogtbumes bis auf 
Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 22. September 1852. 
inanz-Departement des Großherzoglich Sächschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
IV. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vormaligen Groß- 
herzoglichen Landes-Direktion vom 7. Mai 1835 (Regierungs-Blatt v. J. 
1835 S. 55) wird hiermit zur Nachachtung verordnet: 
1) diejenigen Legitimations-Zeugnisse, welche inländische Fabrikanten und Ge- 
werbetreibende rücksichtlich der inländischen Besteuerung ihres Geschäftsbe- 
triebes dann bedürfen, wenn sie in anderen Staaten des Zollvereins Be- 
stellungen auf ihre Waaren aufsuchen, Einkäufe für ihr Geschäft machen 
oder auf Messen und Jahrmärkten feil halten und diesfallsige Gewerbs- 
freischeine erlangen wollen, sind überall von den Polizei-Behörden 
(Gemeindevorständen) der Wohnorte nach den der angezogenen Bekannt- 
machung beigefügten Formularen auszustellen; 
alle Legitimations-Zeugnisse dieser Art, auch mit Einschluß derer, welche 
von den Gemeindevorständen der größeren Städte ausgestellt worden, sind 
von den zuständigen Großherzoglichen Bezirks-Direktoren mit dem Beglau- 
bigungszeugnisse zu versehen. 
Weimar am 7. Oktober 1852. 
Erstes Oepartement des Großberzoglich Sächüsschen 
Staats-Ministerinms, ##btheilung B. 
von Watzdorf. 
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