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II. Dem Gürtlermeister Wilhelm Heidemann zu Jena ist auf Ansuchen
die Erlaubniß bis auf Widerruf ertheilt worden, eine Agentur für die Leip-
ziger Feuer-Versicherungsgesellschaft übernehmen und betreiben zu dürfen.
Weimar am 22. September 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
III. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Posamentirer=
meister Ferdinand Stohwasser zu Auma die gebetene Erlaubniß zur Ueber-
nahme und Betreibung einer Agentur der vaterländischen Feuer-Versicherungs-
gesellschaft zu Elberfeld innerbalb der Grenzen des Großherzogtbumes bis auf
Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 22. September 1852.
inanz-Departement des Großherzoglich Sächschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
IV. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vormaligen Groß-
herzoglichen Landes-Direktion vom 7. Mai 1835 (Regierungs-Blatt v. J.
1835 S. 55) wird hiermit zur Nachachtung verordnet:
1) diejenigen Legitimations-Zeugnisse, welche inländische Fabrikanten und Ge-
werbetreibende rücksichtlich der inländischen Besteuerung ihres Geschäftsbe-
triebes dann bedürfen, wenn sie in anderen Staaten des Zollvereins Be-
stellungen auf ihre Waaren aufsuchen, Einkäufe für ihr Geschäft machen
oder auf Messen und Jahrmärkten feil halten und diesfallsige Gewerbs-
freischeine erlangen wollen, sind überall von den Polizei-Behörden
(Gemeindevorständen) der Wohnorte nach den der angezogenen Bekannt-
machung beigefügten Formularen auszustellen;
alle Legitimations-Zeugnisse dieser Art, auch mit Einschluß derer, welche
von den Gemeindevorständen der größeren Städte ausgestellt worden, sind
von den zuständigen Großherzoglichen Bezirks-Direktoren mit dem Beglau-
bigungszeugnisse zu versehen.
Weimar am 7. Oktober 1852.
Erstes Oepartement des Großberzoglich Sächüsschen
Staats-Ministerinms, ##btheilung B.
von Watzdorf.
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