Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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Kandidaten nicht deshalb die Bestätigung versagen wird, weil sie Aus- 
länder sind: so wird doch die Qualifikation derselben in ganz besondere 
Erwägung gezogen werden und deren Bestätigung unterbleiben, wenn 
dergleichen Ausländer in der Anstellungsprüfung nicht wenigstens die 
zweite Censur erhalten haben. 
Es wird dieses zur allgemeinen Kenntniß gebracht und haben sich die 
Betheiligten darnach zu achten. 
Weimar am 11. Oktober 1852. 
Zweites Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
von Wydenbrugk. 
IV. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Schwansee ein Rechnungsamt an 
der Stelle der aufgehobenen beiden Rentämter zu Schwansee und zu Schloßvip- 
pach eingesetzt worden, dessen Zuständigkeit über die ganzen Bezirke der Groß- 
herzogl. Justiz-Aemter Großrudestedt und Vieselbach, wie diese Bezirke unter 
I., 9 und unter I, 14 des der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 
beigefügten Verzeichnisses (Seite 562 und Seite 564 des Regierungs-Blattes) 
näher bezeichnet sind, sich erstreckt und welches sämmtliche in den §.. 39 bis 
41 des Gesetzes vom 5. März 1850 aufgeführten Geschäfte zu besorgen hat. 
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuer= und Brandkasse- 
Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten jedoch 
erst für das künftige Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre 
fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852 
noch an die bisherigen Obereinnahmen zu bewirken ist. 
Zum Rechnungsamtmann ist der zeitherige Großberzogliche Rentamtmann 
Carl Friedrich Lämmerhirt daselbst, zum Assistenten desselben der zeitherige 
Rentamts-Accessist zu Gerstungen, Günther Hoffmann, ernannt und beide 
Beamte sind am 1. Oktober dieses Jahres verpflichtet und in ibre Stellen 
eingewiesen worden. 
Weimar am 11. Oktober 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Cbef. 
Bergfeld.
	        
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