Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen· W eimar-Eisenach. 
Nummer 31. Weimar. 3. November 1832. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II. Dem Apotheker Carl Stickel zu Kaltennordheim ist auf Nachsuchen 
die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuer-Versiche- 
rungsgesellschaft zu Berlin innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis 
auf Widerruf ertheilt worden. Weimar am 12. Oktober 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächüsfschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
II. In Folge des Gesetzes vom 5. März 1850 über die Neugestaltung 
der Staatsbehörden bat die Umwandlung des Großherzoglichen Rentamtes zu 
Geisa in ein Rechnungsamt vom I1. d. M. an Statt gefunden und es 
sind dem letztern die in den §.§6. 39 bis 41 des angezogenen Gesetzes aufge- 
führten Geschäfte ingleichen die Bezirks-Katasterführung unter folgenden Modi- 
fikationen übertragen worden: 
Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes Geisa erstreckt sich über den gan- 
zen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Amtes Geisa, wie derselbe unter Nr. II, 5 
des der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Seite 567 des 
Reg. Bl.) beigefügten Verzeichnisses näher bezeichnet ist. 
Die Veränderungen binsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand- 
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnehmern an das Rechnungsamt, sowie der 
Uebergang der Bezirks-Katasterführung treten jedoch erst für das nächste Jahr ein, 
so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre fällig gewordenen Steuern bis 
zum definitiven Ablieferungs-Termine für 1852 noch an die seitherigen Ober- 
einnahmen zu bewirken ist, während die vorhin vom Großherzoglichen Justiz- 
Amte, bezüglich von dem Stadtrathe zu Geisa besorgten Steuer-Lokalkommis- 
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