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gebracht, daß es, der deshalb neuerlich getroffenen Vereinbarung zur Folge, bei
der Versendung von rohem Steinsalz auf dem Wasserwege nach Belgien in
den mitzugebenden Ursprungszeugnissen der Bezeichnung des Schiffes, in wel-
chem das Salz eingeführt wird, ferner nicht mehr bedarf.
Weimar am 21. Oktober 1852.
Vinanz-Departement des Großherzoglich Gächsschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
VII. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Niederrosla ein Rechnungs-
amt an die Stelle des aufgehobenen Rentamtes und der Amts-Steuereinnahme
daselbst eingesetzt worden, dessen Zuständigkeit sich über den ganzen Bezirk des
Großherzoglichen Justiz-Amtes Apolda, wie derselbe unter Nr. I, 13 des, der
Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (S. 564 des Regierungs-
Blattes) näher bezeichnet ist, und ferner auch über denjenigen Theil der soge-
nannten Weidenwiese, welcher in der Pfiffelbacher Flur liegt und der
Teller genannt wird, dergestalt sich erstreckt, daß das Rechnungsamt, hingesehen
auf den Justizamts-Bezirk Apolda, sämmtliche in den §.S. 39 bis 41 des Ge-
setzes vom 5. März 1850 aufgeführten, rücksichtlich des erwähnten Weidenwiesen-
theiles hingegen nur die zeitherigen rentamtlichen Geschäfte zu besorgen hat.
Ausgenommen sind nur die Steuer-Lokalkommissions-Geschäfte in Stadt
und Flur Apolda, welche der dortige Gemeindevorstand bis auf Weiteres auf-
tragsweise auch ferner besorgen wird.
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und der
Brandkasse-Beiträge aus den nicht zeither schon zum Bereiche der Bezirkseinnahme
Niederrosla gehörigen Städten und übrigen Ortschaften treten jedoch erst für
das künftige Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre fällig
gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852 von
den Steuereinnehmern jener Städte und Ortschaften noch an die bißherigen
Obereinnahmen zu bewirken ist.
Zum Rechnungsamtmann in Niederrosla ist der zeitherige Großherzogliche
Rentamtmann Johann Carl Stoß ernannt und am 22. d. M. verpflichtet
und in seine Stelle eingewiesen worden. Weimar am 26. Oktober 1852.
Finaz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Winisteriums.
Thon.
VIII. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Dermbach ein Rechnungs-
amt eingesetzt worden, welchem die in den §. L. 39 bis 41 des Gesetzes vom