Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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gebracht, daß es, der deshalb neuerlich getroffenen Vereinbarung zur Folge, bei 
der Versendung von rohem Steinsalz auf dem Wasserwege nach Belgien in 
den mitzugebenden Ursprungszeugnissen der Bezeichnung des Schiffes, in wel- 
chem das Salz eingeführt wird, ferner nicht mehr bedarf. 
Weimar am 21. Oktober 1852. 
Vinanz-Departement des Großherzoglich Gächsschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
VII. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Niederrosla ein Rechnungs- 
amt an die Stelle des aufgehobenen Rentamtes und der Amts-Steuereinnahme 
daselbst eingesetzt worden, dessen Zuständigkeit sich über den ganzen Bezirk des 
Großherzoglichen Justiz-Amtes Apolda, wie derselbe unter Nr. I, 13 des, der 
Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (S. 564 des Regierungs- 
Blattes) näher bezeichnet ist, und ferner auch über denjenigen Theil der soge- 
nannten Weidenwiese, welcher in der Pfiffelbacher Flur liegt und der 
Teller genannt wird, dergestalt sich erstreckt, daß das Rechnungsamt, hingesehen 
auf den Justizamts-Bezirk Apolda, sämmtliche in den §.S. 39 bis 41 des Ge- 
setzes vom 5. März 1850 aufgeführten, rücksichtlich des erwähnten Weidenwiesen- 
theiles hingegen nur die zeitherigen rentamtlichen Geschäfte zu besorgen hat. 
Ausgenommen sind nur die Steuer-Lokalkommissions-Geschäfte in Stadt 
und Flur Apolda, welche der dortige Gemeindevorstand bis auf Weiteres auf- 
tragsweise auch ferner besorgen wird. 
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und der 
Brandkasse-Beiträge aus den nicht zeither schon zum Bereiche der Bezirkseinnahme 
Niederrosla gehörigen Städten und übrigen Ortschaften treten jedoch erst für 
das künftige Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre fällig 
gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852 von 
den Steuereinnehmern jener Städte und Ortschaften noch an die bißherigen 
Obereinnahmen zu bewirken ist. 
Zum Rechnungsamtmann in Niederrosla ist der zeitherige Großherzogliche 
Rentamtmann Johann Carl Stoß ernannt und am 22. d. M. verpflichtet 
und in seine Stelle eingewiesen worden. Weimar am 26. Oktober 1852. 
Finaz-Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Winisteriums. 
Thon. 
VIII. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Dermbach ein Rechnungs- 
amt eingesetzt worden, welchem die in den §. L. 39 bis 41 des Gesetzes vom
	        
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