Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

258 
derhandelnde in Anwendung bringen zu lassen, wo die Verabreichung an Kin— 
der erfolgt. Die Wichtigkeit, welche der Gewöhnung der Jugend an Thätig- 
keit und Ordnung und ihrer Fernhaltung von den in dem Bettelgewerbe lie- 
genden Verführungen zu Lastern aller Art gefunden werden muß, wird keinem 
Einsichtigen entgehen und es bedarf daher die Handhabung der angedeuteten 
strengen Maßregel keiner näheren Rechtfertigung. « 
Wenn nach den angegebenen Richtungen hin ein einhelliges und konse- 
quentes Zusammenwirken Statt findet, so hofft das unterzeichnete Staats-Mi- 
nisterium zuversichtlich, dem durch lange Gewohnbeit auffallend eingewurzelten 
Uebel mit Erfolg entgegentreten zu können. Je häufiger aber die Bewohner 
des Kreises bisher ihre Klagen über das Unwesen haben vernehmen lassen, desto 
eifriger mögen sie durch ihre eigene Mitwirkung zeigen, daß es ihnen Ernst ist, 
Unstatten abgestellt zu sehen, welche in den Verhältnissen des Kreises keineswegs 
nothwendig begründet sind. 
Weimar am 9. Dezember 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sachfschen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
von Watzdorf. 
III. Vom 1. Januar künftigen Jahres an wird mit dem Großherzogli- 
chen Rechnungsamte zu Kaltennordheim die Verwaltung der daselbst bestehenden 
Großherzoglichen Steuer-Rezeptur und Salzgeldereinnahme verbunden werden, 
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 17. Dezember 1852. 
Finanz- Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Stoats-WMinisteriums. 
hon. 
IV. Nachdem neuerdings auch die Fürstlich Waldecksche Staatsregierung 
dem durch die Ministerial-Verordnung vom 28. Januar vorigen Jahres be- 
kannt gemachten Vertrage über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations- 
Mittel beigetreten ist: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. Weimar am 21. Dezember 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
Für den Deenent · Chef : 
irth.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.