Uegierungs-Blatt
Großherzogchum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 14. Februar 1832.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. In Uebereinstimmung mit den Herzoglich Sächsischen Staatsregierun-
gen von Sachsen-Meiningen und Coburg-Gotha ist der Direktion der Thürin-
gischen Eisenbahngesellschaft zu Erfurt von dem unterzeichneten Staats-Ministe-
rium gestattet worden, die Vorarbeiten und Veranschlagungen zu der nach Ar-
tikel 1 des Staatsvertrages vom 16. September 1847 von der Königlich Bayer-
schen Grenze zwischen Lichtenfels und Coburg über diese Stadt im Werratbale
nach Hildburghausen und weiter über Meiningen nach Eisenach zu führenden
Eisenbabn durch Sachverständige bewirken zu lassen. Da demgemäß auch in
verschiedenen diesseitigen Gemeindefluren Terrain-Untersuchungen und Vermes-
sungen vorzunehmen seyn werden, so wird in Bezug hierauf den Großherzogli-
chen Behörden, insbesondere aber den Gemeindevorständen, deren Bezirke von
den Technikern bei ihren Arbeiten berührt werden, aufgegeben, den Sachverstän-
digen nicht nur keine Hindernisse in den Weg zu legen, sondern auch dieselben
thunlichst zu unterstützen. Dabei wird noch bemerkt:
1) die zur Leitung der fraglichen technischen Arbeiten beauftragten Perso-
nen sind von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft mit
diesfallsigen Legitimationen zu versehen;
2) diese Legitimationen sind dem Großherzoglichen Bezirks-Direktor, in dessen
Geschäftsbereiche Arbeiten vorgenommen werden sollen, zur Einsicht und
Einzeichnung der Genehmigung, demnächst aber auch dem Bürgermeister
derjenigen Gemeinde, in deren Flur Arbeiten vorzunehmen sind, zur
Kenntnißnahme vorzulegen;
6